Studenten Brutto für Anfänger

Nach Gerichtsurteilen haben Studenten gute Chancen, zumindest im ersten Berufsjahr keine Steuern zahlen zu müssen.

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dpa

Schon praktisch, wenn man einen Steuerberater in der Familie hat. Christoph Maschke hat gleich zwei: seine beiden Eltern. Sie rieten ihm, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen – obwohl er als Student an der Fachhochschule Gelsenkirchen nichts verdient hatte. Das Kalkül: Die Finanzbeamten sollten seine Ausgaben fürs Studium registrieren. Semestergebühren, Miete für die Studentenbude, Fachbücher – das summierte sich allein 2004 auf mehr als 13.000 Euro. Das Finanzamt sollte diesen Betrag als „vorab entstandene Werbungskosten“ anerkennen, damit Maschke sie später von seinem ersten Einkommen nach Studienende abziehen kann. Mit den Verlusten aus den folgenden Studienjahren wollte der angehende Wirtschaftsingenieur genug Verluste bunkern, um später sein erstes Jahresgehalt steuerfrei genießen zu können. Doch das Finanzamt spielte nicht mit. Studienkosten seien maximal zu 4000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Und Sonderausgaben dürften – anders als Werbungskosten – nur von Einkünften im selben Jahr abgezogen werden. Das wäre ja noch schöner, wenn sich alle Akademiker so einfach ihrer Steuerpflicht entledigten. Das schnöde Aus für seine Steuermasche wollte Maschke nicht akzeptieren. Unterstützt vom Bund der Steuerzahler, klagte er beim Finanzgericht Niedersachsen. „Wir halten das für verfassungswidrig“, sagt sein Anwalt Ralf Thesing von der Kanzlei Schulze-Borges, Gretzinger & Garvens. „Ausgaben fürs Erststudium sind nötig, um später Einkünfte zu erzielen. Deshalb müssen sie genau wie Fortbildungskosten voll als Werbungskosten absetzbar sein.“

Mit dieser Ansicht steht Thesing nicht allein. „Ich sehe sehr gute Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschränkung des Studienkostenabzugs kippt“, sagt Joachim Lang, Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln. Studenten sollten deshalb jetzt so wie Maschke eine Steuererklärung abgeben und so die Chance wahren, im ersten Berufsjahr einen satte Steuerrückzahlung zu erhalten. Was der Staat ihnen links aus der Tasche zieht, etwa durch die vielerorts geplanten Studiengebühren, können sich Studenten so womöglich rechts wieder reinholen. Wer einen Studienkredit aufnimmt, wie ihn die Staatsbank KfW seit dem 1. April anbietet, um nicht auf einen Nebenjob angewiesen zu sein, kann die Tilgung aus späteren Steuerersparnissen finanzieren – wenn die Gerichte mitspielen.

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