Nach dem Börsengang der Parfümeriekette Douglas rechnen Experten damit, dass weitere Unternehmen in diesem Jahr den Sprung aufs Parkett wagen. „Die Zeichen für ein Auftauen des Markts für Börsengänge in Deutschland stehen gut“, sagte Martin Steinbach, Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY, der Deutschen Presse-Agentur. „Sofern die Märkte weiterhin stabil bleiben und sich positiv entwickeln, sehen wir ein Potenzial von zehn bis zwölf Börsengängen deutscher Unternehmen.“
Mit dem Panzerzulieferer Renk habe die Börse einen gelungenen Börsengang zu Jahresbeginn gesehen, sagte Steinbach. Schon 2023 hätten vier deutsche Unternehmen zu den zehn größten Börsengängen in Europa gezählt und „ein gutes Momentum“ für dieses Jahr vorgelegt: der Schuhhersteller Birkenstock, der Pharmaverpackungskonzern Schott Pharma, der Elektrolyse-Spezialist Thyssenkrupp Nucera und der Internetdienstanbieter Ionos.
Am Donnerstag hatte Douglas an der Frankfurter Börse den Sprung aufs Parkett geschafft – wenn auch mühsam: Die Aktie, die ohnehin am unteren Ende der vorab festgelegten Spanne angeboten wurde, verlor am ersten Handelstag gut elf Prozent. Dagegen legte der Hautpflegekonzern Galderma am Freitag in der Schweiz ein erfolgreiches Börsendebüt hin.
Börsengang: Fakten und Begriffe
IPO steht für „Initial Public Offering“, was so viel wie „erstmaliges öffentliches Angebot“. Im Angelsächsischen spricht man bei einem Börsengang auch von „going public“. Es geht also um den Börsengang, der Anlegern erstmals öffentlich Teile des Unternehmens in Form vom Aktien anbietet. Die Aktien sind dabei ein – meist winziger – verbriefter Anteil am Eigenkapital eines Unternehmens.
Eine Neuemission ist ein Angebot neu geschaffener Wertpapiere. Das können Aktien, Anleihen, Zertifikate oder sonstige Wertpapiere sein. Kommen etwa bei einem Börsengang neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung auf den Markt, spricht man von einer Neuemission.
Sie legt den Zeitraum fest, innerhalb dessen ein Anleger neu emittierte Wertpapiere zeichnen kann, also sich durch schriftliche Erklärung die Übernahme eines bestimmten Betrags zusichern kann. Nur wenn die Nachfrage schwach ist, wird eine Zeichnungsfrist auch mal verlängert.
Vor Beginn der Zeichnungsfrist nennt das Unternehmen eine Preisspanne, zum Beispiel von 20 bis 25 Euro. Die Investoren teilen dann mit, wie viele Aktien sie zu übernehmen bereit sind und nennen dafür einen Preis innerhalb der Preisspanne. Kommen nicht genug Anfragen zusammen, kann das Unternehmen – der Emittent – die Preisspanne auch senken. Aus den Zeichnungsaufträgen ermittelt der Emittent dann den Ausgabepreis, zu dem es die Aktien den Investoren überlässt.
Bei vielen Börsengängen können über das genannte Emissionsvolumen hinaus in den Tagen nach der Erstnotiz an der Börse weitere Aktien ausgegeben werden. Diese Mehrzuteilung wird auch Greenshoe genannt. Sie kommt bei hoher Nachfrage nach den Wertpapier zum Einsatz. Wie groß der Greenshoe ist, muss im Börsenprospekt stehen.
Nachdem die Aktien zum Ausgabepreis an die Anleger verteilt worden sind, wird es ernst: Die Aktien werden zum ersten Mal an der Börse gehandelt. Aus Kauf- und Verkaufsangebot wird der erste Kurs im Handel ermittelt – die Aktie notiert zum ersten mal an der Börse. Die Erstnotiz erfolgt zum angekündigten Datum, der erste Handelskurs sollte über dem Ausgabepreis liegen.
Wertpapiere, die an einer Börse gehandelt werden, unterliegen bestimmten Spielregeln. An einem regulierten Markt sind diese besonders umfassend und verlangen zum Beispiel Banken, die den Handel betreuen und Berichtspflichten, wie die Veröffentlichung von Quartalsberichten nach bestimmten Vorschriften. Am unregulierten Markt sind die Vorschriften lascher und die eine Überwachung des Handels – etwa bei der Kursbestimmung - greift nicht.
Beim Börsengang kommt eine zuvor festgelegt Zahl an Aktien in den Börsenhandel. Der Wert all dieser Aktien zusammen entspricht dem Platzierungsvolumen. Dabei kann es sich um neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung (Neuemission) oder um Aktien der bisherigen Eigentümer und vorbörslichen Investoren handeln.
Multipliziert man den Aktienkurs mit der Zahl aller frei handelbaren Aktien eines Unternehmens, erhält man den Börsenwert eines Unternehmens. Dieser entspricht der Marktkapitalisierung gleichgesetzt. Die Aktien, die nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind, – also im Bestand des Unternehmens verbleiben – sind dabei unberücksichtigt.
Unternehmen lassen selten alle Aktien an der Börse zum freien Handel zu, sondern lediglich einen Teil. Liegt etwa der Streubesitz bei 30 Prozent, sind auch nur 30 Prozent der Eigenkapitalanteile an der Börse handelbar. Je höher der Streubesitz, umso liquider ist der Handel und umso geringer die Kursschwankungen, die sich aus Kauf- und Verkaufsorders ergeben.
In der Regel verbleibt bei einem Börsengang ein großer Teil der Aktien in Besitz von den bisherigen Eigentümern. Während der Haltefrist – auch Lock-up-Periode genannt – dürfen sie aus diesem Bestand keine Aktien verkaufen. Eine lange Haltefrist gilt als Bekenntnis zu einem Unternehmen.
Die Konsortialbanken begleiten den Börsengang und anschließenden Aktienhandel für ein Unternehmen. Das lassen sich die Banken natürlich vom Unternehmen bezahlen. Eine besondere Aufgabe fällt den Konsortialbanken zu, die sich als Designated Sponsor engagieren. Sie sorgen dafür, dass der Handel liquide bleibt, auch wenn zum Beispiel Käufer keinen Verkäufer der Papiere finden. Dann übernehmen sie den Part des Verkäufers, damit immer ein Kurs gestellt werden kann.
Darunter versteht man das Verfahren, mit dem der Preis für neu an die Börse zu bringende Aktien festgelegt wird. Da vor der Emission von neuen Aktien kein Börsenhandel mit diesen Papieren stattfindet, kann dieser Preis nicht durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt werden. Beim angelsächsischen Auktionsverfahren geben die Banken, die das Unternehmen an die Börse bringen, eine Preisspanne vor. Innerhalb dieser können Investoren ihre Gebote abgeben. Auf Grund der vorliegenden Orderlage wird der tatsächliche Emissionskurs letztlich aus dem Gebots-Durchschnitt gebildet. Früher wurde das heute kaum noch gebräuchliche Festpreisverfahren angewandt, bei dem sich die beratenden Banken und die AG schon vor Verkaufsangebot auf einen Preis einigten, den Anleger dann akzeptieren mussten.
Die Roadshow ist eine Werbetour eines Unternehmens bei möglichen Investoren. Dabei wird versucht, möglichst viele Investoren zu gewinnen, die den angestrebten Preis für die Aktien zu zahlen bereit sind. Die Roadshow ist daher wichtig, um die richtige Preisspanne auszuloten.
Höhenflug bietet gutes Umfeld
Die Börsengänge, im Kapitalmarktsprech IPO genannt, könnten weitere Kandidaten in Deutschland ermutigen. „Wenn das konjunkturelle Umfeld es zulässt, ist mit einer Erholung des IPO-Markts auf niedrigem Niveau ab dem zweiten Quartal zu rechnen“, schrieb Julian Schulze De la Cruz, Kapitalmarktrechtler bei der Anwaltskanzlei Noerr.
Zumal das Umfeld nach langer Unsicherheit um die Inflation günstig ist – die Aktienmärkte eilten zuletzt von Rekord zu Rekord. Zu den Kandidaten für Börsengänge in Deutschland zählt die Oldenburgische Landesbank, die sich selbst für den Gang aufs Parkett gerüstet sieht. Der Vorstand des Fernbus- und Bahnbetreibers Flix bezeichnete einen Börsengang im Februar als „Option“, während die Finanzinvestoren Bain und Cinven beim hessischen Pharmakonzern Stada den Ausstieg prüfen. Die Gespräche über einen milliardenschweren Verkauf oder Börsengang gelten als fortgeschritten. Als Kandidat gehandelt wurde auch der Tankkarten-Anbieter DKV Mobility.
Börsengänge spielen in Deutschland traditionell keine große Rolle. Viele Unternehmen finanzieren sich über ihre Hausbank oder Anleihen. Andere Firmen wie der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech zog es zum Börsengang in die USA. Der dortige Kapitalmarkt ist deutlich stärker ausgeprägt als in Deutschland – mit vielen großen, risikofreudigen Investoren. „Die US-Börsen wirken auch auf immer mehr europäische Unternehmen wie ein Magnet“, schrieb Kapitalmarktrechtler De la Cruz. Insbesondere die mangelnde Liquidität in deutschen Aktien bleibt ein Hemmschuh für künftige Börsengänge.
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