Solaranlage Balkonkraftwerke werden zum Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern

Mieter sollen Balkonkraftwerke künftig leichter durchsetzen können.  Quelle: dpa

Künftig haben es Vermieter schwerer, Mietern Balkonkraftwerke zu verbieten. Dennoch wird es weiter Konflikte geben. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht sich für Balkonkraftwerke stark. Sie unterstützt zwei Mieter aus Kiel, die gegen ihren Hausverwalter klagen. Der habe es ihnen mit überzogenen Forderungen unmöglich gemacht, auf ihrem Balkon eine Solaranlage zu installieren. Die DUH hofft auf ein Grundsatzurteil, das auch andere Mieter nutzen können. 

Für den Fall in Kiel gilt allerdings noch das aktuelle Recht. Künftig, so die Pläne der Ampelkoalition, müssen Vermieter begründete Einwände vorbringen, um eine Balkonkraftwerk ihres Mieters zu verhindern. Der Kieler Hausverwalter soll dagegen mit formalen Auflagen versucht haben, den Mietern Steine in den Weg zu legen. So stellen es zumindest die Kläger dar. Die DUH spricht von „rechtsmissbräuchlicher Verzögerungstaktik“.

Derzeit gibt es in Deutschland rund 230.000 registrierte Balkonkraftwerke. Laut DUH sind rund 20 Millionen Wohnungen in Deutschland für Balkonkraftwerke geeignet. Es könnten also noch sehr viel mehr kleine Solaranlagen hinzukommen. Allerdings benötigen Mieter, die sich ein Kraftwerk auf dem Balkon installieren wollen, zuvor die Genehmigung ihres Vermieters. 

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Das Bundesjustizministerium (BMJ) schätzt, dass bisher rund ein Drittel der Anträge von Mietern auf Balkonkraftwerke abgelehnt werden. Nähere Zahlen dazu gebe es nicht. Die Schätzung des BMJ zeigt zumindest, dass es viele Betroffene gibt. Daraus folgt ebenso, dass mit dem weiteren Ausbau der Solarenergie auch mit einer Zunahme der Konflikte zwischen Vermietern und Mietern zu rechnen ist. 

Solche Konflikte sollen nach dem Willen der Bundesregierung jedoch die Ausbauziele nicht gefährden. So hat sie in ihrer Solarstrategie formuliert, wie Mieter und Vermieter künftig mit Balkonkraftwerken umgehen sollen. So ist geplant, diese Solaranlagen als „privilegierte bauliche Maßnahmen“ einzustufen. Danach haben Mieter künftig einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerks auf eigene Kosten.

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Das heißt allerdings nicht, dass der Vermieter in jedem Fall zustimmen muss. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll laut Gesetzentwurf ein Passus aufgenommen werden, der den Anspruch der Mieter auf Balkonkraftwerke einschränkt. In dem Papier aus dem Bundesjustizministerium steht: „Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.“



Dieser Paragraf ist die Tür zu begründeten Einwänden durch den Vermieter. Da der Gesetzentwurf nicht genauer spezifiziert, wann ein Balkonkraftwerk unzumutbar ist, bleibt ein Interpretationsspielraum. Genau um diesen Spielraum könnten Mieter und Vermieter künftig weiter streiten. Hauseigentümer könnten vor allem berechtigte Sicherheitsbedenken einwenden. 

Denn anders als Fotovoltaikanlagen für das Dach des Mietshauses, lassen sich Balkonkraftwerke relativ simpel installieren und über eine normale Steckdose anschließen. Das kann eine Gefahrenquelle sein. Aus Sicherheitsgründen dürfen beispielsweise die Balkonkraftwerke nicht an Mehrfachstecker angeschlossen werden. Der Eigentümer-Verband Haus & Grund fordert zusätzlich, dass die Stromzufuhr zu diesen Kraftwerken stoppt, wenn auch der Hauptanschluss des Hauses abgeschaltet wird.   

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In dem Kieler Fall hatte der Hausverwalter unter anderem ein Brandschutzgutachten eingefordert. Für die Mieter wird entscheidend sein, wie viel mehr sie die zusätzliche Sicherheit kostet, und ob sie ein formales Hindernis für das Balkonkraftwerk sein könnte. Es ist nicht selbstverständlich, dass Mieter und Vermieter einen Mittelweg finden, der für beide Parteien akzeptabel ist. Sollten sie sich nicht einig werden, kommt auf die Gerichte zusätzliche Arbeit zu.

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