Kinderbonus Wer bekommt die 300 Euro aus dem Konjunkturpaket?

Die Bundesregierung hat ihr Konjunkturpaket beschlossen. 300 Euro pro Kind soll es geben. Wer profitiert davon? Quelle: dpa

Die Bundesregierung hat umfangreiche Wirtschaftshilfen beschlossen. 300 Euro pro Kind soll es geben. Doch nicht alle Eltern werden profitieren.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Verkürzt heißt es jetzt überall, Eltern würden pro Kind 300 Euro bekommen. Wie am Freitag ebkannt wurde, soll das Geld soll gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt werden, und zwar in zwei Raten im September und Oktober. Der Kinderbonus ist Teil des milliardenschweren Konjunkturpakets.

Doch, sofern die Regeln nicht noch geändert werden, werden längst nicht alle Eltern vom Geldsegen profitieren. Denn der Kinderbonus soll mit dem Vorteil aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. Dieses Detail wurde zunächst in den Zusammenfassungen, selbst auf der Internetseite der Bundesregierung, nicht erwähnt.

Was steckt dahinter? Die Verfahrensweise wäre die gleiche wie beim Kindergeld selbst. Denn auch dort gibt es zwei parallele Förderwege: das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag. Am Ende werden aber auch dort beide Vorteile verrechnet.

Eltern mit gemeinsamer Steuererklärung stehen pro Kind 7812 Euro steuerlicher Freibetrag zu (Summe aus Kinderfreibetrag im engeren Sinne und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). Pro Jahr wird also zusätzliches Einkommen in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Sobald das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung die tatsächliche Steuerlast berechnet, macht es eine Vergleichsrechnung: Wie hoch ist der Steuereffekt durch den Freibetrag? Sprich: Wie viel weniger Steuern müssen die Eltern dank des Freibetrags zahlen?

Dann vergleicht es diesen Wert mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld. Nur wenn der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag größer ist, gibt es die Differenz noch zusätzlich. Sonst bleibt es bei dem bereits ausgezahlten Kindergeld und das Kind hat steuerlich keinen Effekt. Damit der Freibetrag die größere Wirkung hat, müssen Eltern mehr als etwa 65.000 Euro im Jahr zu versteuern haben, nach Abzug aller sonstigen steuerlichen Abzugsbeträge, wie Werbungskosten und Sonderausgaben.

Für den jetzigen Kinderbonus heißt das: Eltern, die weniger als etwa 65.000 Euro zu versteuern haben, haben durch den Kinderbonus tatsächlich einen großen Vorteil. Bei ihnen werden die 300 Euro pro Kind in voller Höhe ankommen. Darüber sinkt der Vorteil nach und nach, ab zu versteuernden etwa 82.000 Euro hat der Kinderbonus gar keinen Effekt mehr, weil der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag größer ist als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus. Bei mehreren Kindern verschiebt sich die Einkommensgrenze für jedes weitere Kind noch weiter nach oben. Spitzenverdiener aber gehen in jedem Fall leer aus. Bei ihnen überwiegt weiterhin der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag, sodass sich der Kinderbonus nicht auswirkt.

Immerhin: Die Kritik, der Kinderbonus werde auch an Spitzenverdiener gezahlt, die ihn überhaupt nicht bräuchten, geht so ins Leere.

Mehr zum Thema
Tausende Eltern erfüllen in der Coronakrise ihren Erwerbsjob und betreuen gleichzeitig Kita- und Schulkinder. Das bringt einige an finanzielle Grenzen. Dabei kann es Entlastung geben: Job und Kinder: Was Corona-Eltern tatsächlich abrechnen können.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%