Unterhaltsanspruch Das müssen Eltern ihren Kindern ab 18 zahlen

Wenn ihre erwachsenen Kinder studieren müssen Eltern für ihre erwachsenen Kinder Unterhalt zahlen. Quelle: imago images

Eine Ausbildung oder ein Studium kosten Geld: Wohnung, Lebensmittel, Krankenversicherung und andere Versicherungen, vielleicht sogar ein Auto. Wie viel Unterhalt steht erwachsenen Kindern von ihren Eltern zu?

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Mit dem 18. Geburtstag gilt man in Deutschland als volljährig und steht damit ab diesem Zeitpunkt als Erwachsener vor dem Gesetz. Wählen, Verträge abschließen und Autofahren gehören unter anderem zu den neuen Privilegien. Allerdings erlischt ab diesem Tag auch das Sorgerecht der Eltern. Dennoch sind diese weiterhin zu Unterhalt verpflichtet. Zumindest gilt die Unterhaltsverpflichtung in den meisten Fällen.

Haben 18-Jährige Anspruch auf Unterhalt?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt unter BGB § 1610 Absatz 2: Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt, unabhängig davon, ob das 18. Lebensjahr vollendet ist. Dadurch müssen Eltern die schulische und berufliche Ausbildung finanzieren. Dafür muss das Kind in der Ausbildung aber zügig und zielstrebig sein.

Anders als beim Kindergeld endet auch die Unterhaltspflicht der Eltern, den Lebensbedarf ihrer Kinder zu sichern, nicht mit dem 25. Geburtstag. Die Pflicht endet, wenn das Kind die Ausbildung, egal ob Berufsausbildung oder Hochschulstudium, abgeschlossen hat.

Anders sieht es bei einer Behinderung aus: Kinder, die körperlich oder geistig behindert sind und deswegen ihr Leben nicht aus eigenem Vermögen oder eigener Kraft finanzieren können, haben unabhängig von ihrem Alter einen Unterhaltsanspruch.

Wie viel Anspruch auf Unterhalt haben volljährige Schüler?

Sollte das volljährige Kind zur Schule gehen und nicht verheiratet sein, hat es weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Wenn das Kind noch bei der Mutter oder dem Vater wohnt, gilt wie bei minderjährigen Kindern die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahren.

Da ein Kind ab Volljährigkeit nicht mehr betreuungsbedürftig ist, müssen beide Elternteile entsprechend ihren Einkünften Barunterhalt leisten. Wenn der Schüler noch bei den Eltern oder einem Elternteil wohnt, kann der Unterhaltsbedarf mit Taschen- und Kostgeld verrechnet werden. Sollte der volljährige Schüler nicht mehr im Elternhaus wohnen, sei es nun bei beiden Eltern oder bei nur einem Elternteil, gilt der feste Bedarfssatz nach der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von 860 Euro pro Monat, wovon fürs Wohnen 375 Euro vorgesehen sind. Sollten die Eltern getrennt sein oder getrennt leben, müssen diese den Volljährigenunterhalt im Verhältnis zum eigenen Nettoeinkommen zahlen.

Für einen Unterhaltsanspruch müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind hat noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Die Eltern rutschen nicht unter das Niveau ihres Selbstbehalts, wenn sie Unterhalt leisten. Sie sind also finanziell in der Lage Unterhalt zu zahlen.
  • Das Kind verletzt nicht seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber den unterhaltspflichtigen Eltern.
  • Das Kind besitzt kein eigenes Einkommen oder sonstiges Vermögen.
  • Das Kind hat die Unterhaltsbedürftigkeit nicht selbst verschuldet.
  • Das Kind hat seinen Unterhaltsanspruch nicht durch eine grobe Verfehlung gegenüber den Eltern verloren, etwa indem es beispielsweise nach der Schulzeit keine Berufsausbildung begonnen oder die Ausbildung ohne die Zustimmung der Eltern abgebrochen hat.

Wie sieht der Unterhaltsanspruch von Auszubildenden aus?

Wenn das Kind nach der Schulzeit eine Ausbildung beginnen möchte, gibt es auch in der Zwischenzeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn einen Anspruch auf Unterhalt. Allerdings darf die Erholungszeit nicht länger als zwei Monate dauern. Wenn die Zeit zwischen Ausbildung, egal ob Berufsausbildung oder Studium, länger dauert, muss das volljährige Kind arbeiten gehen, um seinen Lebensunterhalt wenigstens teilweise zu verdienen. Sollte das Kind weder eine Ausbildung noch ein Studium anstreben oder in der Übergangszeit keinen Plan haben, müssen die Eltern auch vorerst keinen Unterhalt zahlen. Erst wenn das Kind nach der Auszeit eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, hat es auch wieder Anspruch auf Unterhalt.

Anders als bei der schulischen Ausbildung muss bei der Berufsausbildung die Ausbildungsvergütung angerechnet werden, der Unterhaltsanspruch sinkt dann also. Allerdings können die Fahrtkosten und eine Ausbildungspauschale von monatlich 100 Euro vorher abgezogen werden. Prinzipiell hat jedes Kind einen Anspruch auf Finanzierung einer Ausbildung.

Damit Eltern überprüfen können, ob ihr Kind seine Ausbildung meistert, haben Eltern ein Auskunfts- und Kontrollrecht. Das Kind muss die Eltern über den Fortschritt der Ausbildung auch mittels Studienbescheinigungen, Zeugnissen und Prüfungsergebnissen informieren, wenn diese es verlangen.

Wenn die Berufsausbildung erfolgreich beendet wurde, endet für gewöhnlich der Anspruch auf Kindesunterhalt für eine weitere Berufsausbildung. Eine Ausnahme ist, wenn das Kind in dem erlernten Erstberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann und aufgrund dessen eine Zweitausbildung machen möchte.

Gibt es einen Unterhaltsanspruch für Studierende?

Bei einem Studium als Erstausbildung hat das Kind prinzipiell bis zum Ende des Studiums Anspruch auf Unterhalt. Für gewöhnlich ist die Regelstudienzeit ausschlaggebend, allerdings gibt es auch Einzelfälle, bei denen auch länger Anspruch besteht. Ebenso wie die Auszubildenden müssen auch Studierende den Eltern, die Unterhalt zahlen, Auskunft über den Gang des Studiums geben. Damit können die Eltern abschätzen, wie lange sie Unterhalt zahlen müssen.

Wenn das Kind das Bachelor-Studium abgeschlossen hat, besteht auch für das Masterstudium noch ein Unterhaltsanspruch. Allerdings gilt das nur, wenn der Master auf dem Bachelor-Studium aufbaut. Zudem muss es einen fachlichen und zeitlichen Zusammenhang geben.

Sollte danach noch eine Promotion angestrebt werden, müssen Eltern für gewöhnlich keinen Unterhalt mehr zahlen.

Werden Kindergeld und BAföG beim Unterhalt angerechnet?

Das Kindergeld zählt ebenso als Einkommen des Kindes wie die BAföG-Leistungen. Dadurch wird der zu zahlende Betrag um diese Summen gekürzt, wenn das Kind BAföG erhält. Prinzipiell sind Studierende während des Studiums nicht verpflichtet zu arbeiten. Deshalb ist das Einkommen aus Studentenjobs nicht zu berücksichtigen, außer es ist ein ständiger Nebenverdienst.

Kann der Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden von den Eltern?

Der Unterhalt für volljährige Kinder kann bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Damit können Eltern, deren Kind beispielsweise studiert und nicht mehr bei ihnen oder einem Elternteil wohnt, bei der Steuer für 2021 Zahlungen bis zu 9744 Euro absetzen. Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es jedoch eine Voraussetzung: Bekommen der Unterhaltspflichtige oder der andere Partner für das volljährige Kind noch Kindergeld oder profitiert vom steuerlichen Kinderfreibetrag für das Kind, wird der Unterhalt nicht steuermindernd berücksichtigt. Bei eigenen Einkünften des Kindes kann der bei der Steuer berücksichtigte Unterhalt zudem gekürzt werden.

Ebenfalls können Basisbeiträge von Krankenversicherung und Pflegeversicherung des Kindes steuerlich angegeben werden, falls die Eltern diese tragen und wenn die Eltern für das Kind weder Kindergeld noch den Kinderfreibetrag erhalten. Allerdings können die Unterhaltszahlungen auch in voller Höhe abgesetzt werden, wenn das volljährige Kind in Ausbildung mit einem Lebensgefährten zusammenlebt, der ein ausreichendes Einkommen hat.

Mehr zum Thema: Das Kindesunterhalt stieg laut Düsseldorfer Tabelle 2022 um drei Euro. Aber wovon hängt die Höhe des Kindesunterhalts ab, wie ändert es sich bei mehreren Kindern? Ist er von der Steuer absetzbar und auch rückwirkend zu zahlen?

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