Wirtschaftsauskunft Schufa will Verbraucher künftig bei Negativ-Einträgen benachrichtigen

Bald gibt es mehr Einblicke in die Schufa-Daten

Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mithilfe einer App informiert werden, wenn sie negative Einträge bei der Schufa haben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa will Verbraucherinnen und Verbraucher künftig von sich aus informieren, wenn es in ihren Daten einen negativen Eintrag gibt. Um die kostenlose Datenabfrage, die bis zum Jahresende verfügbar sein soll, nutzen zu können, müssten sich Verbraucher bei der Schufa-App Bonify registrieren, sagte Schufa-Chef Tanja Birkholz der Wochenzeitung „Die Zeit“. Sie selbst sei „mehrfach Opfer von Identitätsbetrug geworden“, berichtete Birkholz. „Einmal hat jemand in meinem Namen auf einer Vergleichsplattform einen Kredit angefragt. Ich hatte erst meine Söhne in Verdacht.“

Letztlich habe sie über einen Service der Schufa, der zurzeit noch Geld kostet, von der Kreditanfrage erfahren. Kunden sollen der Auskunftei ab 2024 über die App auch Einblicke in ihr Konto gewähren können, damit die Schufa deren Bonität besser bewerten könne. „Wenn überhaupt, wird es ums Einkommen gehen. Ob jemand Geld an Greenpeace spendet oder sich für eine Partei engagiert, ist für die Bonitätsbewertung irrelevant“, sagt Birkholz. Zudem müsse jeder dem Kontoeinblick ausdrücklich zustimmen.

Die Bürgerbewegung Finanzwende hatte die Pläne kritisiert. „Mit Einblick in Kontodaten würde die Schufa noch mächtiger werden, als sie es ohnehin schon ist“, sagte Gerhard Schick, Vorstand des Vereins, unlängst. Die Schufa-Bewertung ist für Verbraucher wichtig. Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger fragen bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den Score-Wert. Sie hat nach eigenen Angaben Daten über rund 68 Millionen Menschen gesammelt und bildet auf deren Basis den Score. Über Details der App will die Schufa am kommenden Dienstag (18.7) bei einer Online-Pressekonferenz informieren.

Lesen Sie auch: Warum die DKB für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz 300.000 Euro Strafe zahlen muss

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%