Altersvorsorge Die beste Rürup-Rente mit und ohne Garantie

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Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge und richtete sich ursprünglich an Selbstständige und Freiberufler. Doch auch Besserverdienende profitieren von Steuervorteilen. Die besten Tarife.

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Viele Selbstständige und Freiberufler zahlen nicht in die gesetzliche Altersvorsorge ein und gehören auch keinem berufsständischen Versorgungswerk an. Für sie wurde die Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente, eingeführt. „Sie sollte eine Lücke füllen im System der Alterssicherung“, erklärt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge. „Das heißt aber nicht, dass nicht auch andere einen solchen Vertrag abschließen können.“ Für die Basis-Rente gibt es verschiedenste Produkte wie die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung, hybride Modelle, Fonds-Sparpläne oder Sofortrenten.

Der Steuervorteil macht die Rürup-Rente vor allem für Besserverdienende interessant, denn sie können die Beiträte steuerlich geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. „Die Rürup-Rente eignet sich für Personen mit hohen beziehungsweise überdurchschnittlich hohen zu versteuernden Einkommen und zwar unabhängig davon, ob diese angestellt oder selbstständig sind“, sagt Lisa Hassenzahl, Vermögensverwalterin und Gründerin von HerFamily Office.

Die Rürup-Rente ist aber kein Steuersparmodell, sondern in erster Linie ein zusätzlicher Baustein für die Altersvorsorge. „Natürlich ist es wichtig, dass vor allem Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, privat vorsorgen“, sagt Hassenzahl. „Aber die Rürup-Rente ist nicht zwingend die beste oder einzige Wahl.“ Wer sich aber für eine Basis-Rente entscheidet, hat nicht nur die Wahl zwischen verschiedenen Produkten und muss sich auch die Frage stellen, ob es eine Rürup-Rente mit und ohne Garantie sein soll. Einen Überblick liefert das exklusive Ranking, dass das Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) für die WirtschaftsWoche erstellt hat.

Siegel

Ausgezeichnet wurden die besten Versicherungen für zwei Musterfälle. Eine 37-Jährige will 30 Jahre lang 250 Euro in die Rürup-Rente einzahlen, ein 50-Jähriger entscheidet sich für eine Laufzeit von zwölf Jahren und zahlt monatlich 750 Euro ein. Beide Musterfälle rechneten die Experten von M&M jeweils mit und ohne Beitragsgarantie. Dabei analysierten sie auch, wie sich die Verträge in besonders schwachen und besonders starken Kapitalmarktphasen entwickeln würden. Ausgezeichnet wurden die Verträge mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Punkte gab es sowohl für die Anspar- als auch für die Rentenphase.

Die 37-Jährige kann zwischen 14 Rürup-Renten ohne Garantie und acht mit Garantie wählen, die mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet wurden. Bei den Tarifen ohne Garantie schneiden unter anderem Continentale, WWK, Allianz, Barmenia, HDI und Alte Leipziger besonders gut ab, bei den Policen mit Garantie sind Axa, Hanse Merkur und Allianz die Bestplatzierten. Im Fall des 50-Jährigen wurden fünf Verträgen ohne Garantie und zwei mit Garantie mit „sehr gut“ bewertet. Hier punkten bei Policen ohne Garantie Barmenia, Hanse Merkur, HDI, Allianz und Canada Life. Die zwei „sehr guten“ Rürup-Renten mit Garantie bieten Hanse Merkur und Allianz.



Mit oder ohne Garantie – das ist vor allem eine Frage der Risikotoleranz. Tarife ohne Garantien bieten höhere Chancen, aber wie immer an den Kapitalmärkten auch höhere Risiken. „Es kann in ungünstigen Verläufen auch eine negative Rendite rauskommen“, warnt Benjamin Kitschun von Morgen & Morgen (M&). „Bei langer Laufzeit verringert sich dieses Risiko natürlich, es ist aber trotzdem da.“ Viele Tarife bieten in den letzten Jahren vor Rentenbeginn ein „Ablaufmanagement“ an. Dabei würde das Fondsguthaben sukzessive von risikoreichen in risikoarme und damit schwankungsarme Fonds umgeschichtet, damit es kurz vor Ende der Aufschubzeit keine größeren Verluste mehr gebe, die aufgrund der kurzen Restlaufzeit nicht mehr ausgeglichen werden könnten. „Tarife mit Garantie sichern einen Verlust des eingezahlten Kapitals zu weiten Teilen ab, diese Sicherheit erkauft man sich aber natürlich mit einem geringeren Renditepotential der Tarife“, erläutert Kitschun.

Bei Rürup-Renten ohne Garantie sollte die Rendite also höher ausfallen als bei Policen mit Garantie. Das zeigt auch die Analyse von M&M. Die zugesagte Rente im Ranking wird auf das sogenannte mittlere Kapital errechnet. Es kann also schlechter, aber auch besser laufen. Der 50-Jährige kann bei den besten Tarifen ohne Beitragsgarantie mit einer Mindestrente von 219 beziehungsweise 301 Euro rechnen. Bei den beiden Tarifen mit Garantie sind es garantiert 271 beziehungsweise 246 Euro. Die 37-Jährige kann bei den ausgezeichneten Policen ohne Garantie eine Rürup-Rente in Höhe von 374 bis 577 Euro erwarten. Bei den besten Tarifen mit Garantie sind es zwischen 321 bis 429 Euro. Die Berechnungen zeigen: Je länger der Versicherte anspart und je länger er die Rente bezieht, desto mehr lohnt sich die Rürup-Rente.



Nicht jeder kann oder möchte sich auf monatliche Beiträge von 250 oder gar 750 Euro festlegen. Wer geringere Beiträge wählt, hat die Möglichkeit Zuzahlungen in die Tarife zu leisten – in guten Einkommensjahren mehr, in schwächeren weniger oder gar nichts. „Gerade für Selbständige ist das gegen Ende des Jahres auch aus steuerlichen Gründen interessant“, sagt M&M-Experte Kitschun. Die eingezahlten Beiträge können seit diesem Jahr zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden, mindern so das zu versteuernde Einkommen.

„Aber um hier auch wirklich einen spürbaren Effekt zu erzielen, sollte der eingezahlte Betrag auch eine entsprechende Höhe haben und das geht eben nur, wenn das Einkommen hoch genug ist, um nach allen anderen Ausgaben auch noch ausreichend Kapital einzahlen zu können“, erklärt Vermögensverwalterin Hassenzahl. „Andernfalls fällt die Steuerersparnis sehr gering aus und man hat gleichzeitig die Kosten des Versicherungsvertrages und die Einschränkungen, die die Basisrente eben mit sich bringt.“

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Der Maximalbetrag, der für 2023 steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 26.528 Euro beziehungsweise 53.056 Euro für Verheiratete. „Die Einzahlungen sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt und das bedeutet immer, dass die Rentenzahlungen versteuert werden müssen“, kommentiert die Vermögensverwalterin. „Wie hoch der Anteil der Rente ist, der versteuert werden muss, hängt wie bei der gesetzlichen Rente von dem Jahr des Renteneintritts ab.“ Für alle, die nach 2040 in Rente gehen gilt: Die Rentenzahlung muss in voller Höhe mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert werden. „Ein Aspekt, den man in der Ruhestandsplanung berücksichtigen sollte.“ Angestellte sollten überlegen, ob für sie ein Rürup-Rente tatsächlich lohnt. „Zum einen ist der Sonderausgabenabzug bereits je nach Einkommen zu einem Teil ausgeschöpft“, sagt Morgenstern. Der Beitrag für die Basisrente müsse auf diesen verbleibenden Betrag abgestimmt sein. „Zum anderen sollten Angestellte grundsätzlich überlegen, ob sie zwei unkündbare Alterssicherungen, also gesetzliche Rente und Basisrente, parallel betreiben wollen.“

Morgenstern rät davon ab, die Rürup-Rente an eine Berufsunfähigkeits-Versicherung zu knüpfen, wie es verschiedentlich von Beratern vorgeschlagen werde. „Dadurch würde ein unflexibler unkündbarer Altersvorsorgevertrag mit der Berufsunfähigkeits-Absicherung verbunden“ erklärt er. Das kann zu Problemen führen, wenn der Basisrenten-Vertrag nicht weitergeführt werden soll, zum Beispiel bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis.“ Bedenken sollten Interessierte auch, dass die Rürup-Rente ein ziemlich geringe Flexibilität bietet. Die Rürup-Rente soll ganz explizit nur für die Altersvorsorge genutzt werden können und das bedeutet: „An Geld, das einmal eingezahlt wurde, kommt man nicht mehr dran“, sagt Hassenzahl.

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„Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als monatliche Rente, nie als Einmalkapital und frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres.“ Zudem kann die Rürup-Rente nicht beliehen werden, zum Beispiel als Sicherheit beim Immobilienkauf und sie ist nicht frei vererbbar, kann nur an Ehepartner oder kindergeldpflichtige Kinder vererbt werden. „Gibt es in diesem Personenkreis niemanden, ist das Geld weg“, so die Vermögensverwalterin. „Das verwundert auch nicht, gehört die Rürup-Rente doch in die gleiche Systematik wie die Gesetzliche Rente und die ist ja auch nicht frei vererbbar.“

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