Krankenhauszusatzversicherung Die besten Tarife für Chefarzt und Einzelzimmer

Quelle: dpa

Wer gesetzlich versichert ist, aber im Fall der Fälle behandelt werden möchte wie ein Privatpatient, braucht eine Krankenhauszusatzversicherung. Die WiWo kürt die besten Tarife.

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Es war nur ein falscher Schritt auf der glatten Tanzfläche, im wahrsten Sinne des Wortes ein Ausrutscher. Nun haben beide Handgelenke Frakturen. Eine Operation wird fällig. Und die soll unbedingt der Chefarzt, eine Koryphäe auf diesem Gebiet, durchführen. Erholen möchte man sich von der Operation im Einbettzimmer, ganz ihn Ruhe, ohne Bettnachbarn.

Wer gesetzlich versichert ist, kommt in diesen Genuss nur leider selten bis gar nicht. „Wer im Krankenhaus nicht in einem Mehrbettzimmer liegen will, kommt um eine Krankenhauszusatzversicherung nicht herum“, sagt Thorsten Bohrmann, Senior-Versicherungsanalyst beim Analysehaus Morgen & Morgen (M & M). „Neben der Leistung der Zimmerwahl werden auch gesondert berechenbare ärztliche Leistungen übernommen.“ Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg merkt allerdings an, dass eine solche Versicherung nicht notwendig ist – die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich ausreichend.

„Wer aber über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und gesteigerten Wert auf eine Behandlung durch den Chefarzt beziehungsweise durch die Chefärztin legt und ein Einbettzimmer bevorzugt, kann über den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung nachdenken“, sagt er.

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Die Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis

Doch was kostet diese Zusatzversicherung und worauf sollten Verbraucher achten? Das exklusive Ranking von M&M für die WirtschaftsWoche liefert eine Orientierung. Thorsten Bohrmann hat die Krankenhauszusatzversicherungen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für zwei Musterfälle berechnet: eine 25-Jährige und einen 45-Jährigen. Beide wünschen die Behandlung durch den Chefarzt – auch bei ambulanten Operationen – und ein Einbettzimmer. Alle in der Tabelle enthaltenen Tarife haben im M&M-Rating Krankenhauszusatz mindestens fünf Sterne. Das heißt, alle Tarife haben ein ausgezeichnetes Leistungsniveau.

Die 25-Jährige hat die Wahl zwischen zehn „sehr guten“ Tarifen. Erstplatziert ist eine Police der BBKK, es folgen Gothaer, UKV, Barmenia, Inter, SDK, Axa, Deutschen Familienversicherung, Ottonova und Signal Iduna. Der monatliche Beitrag liegt zwischen 29,47 Euro bei Axa und 46,83 Euro bei der Barmenia. Der bestplatzierte Tarif von der BBKK kostet 44,10 Euro.



Der 45-Jährige kann sich zwischen sieben Tarifen entscheiden, die mit einem „sehr gut“ ausgezeichnet wurden. Auch hier schneidet die BBKK am besten ab. Auf den Plätzen folgen UKV, Barmenia, Inter, SDK, Gothaer und Axa. Letztere ist mit einem monatlichen Beitrag von 44,12 Euro am günstigsten.



Auf diese Kriterien kommt es an

Wie immer bei Versicherungen gibt es jede Menge Kleingedrucktes. Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten zählt auf, welche Kriterien ein guter Tarif erfüllen sollten: Die Kosten für wahlärztliche Behandlungen, also durch den Privatarzt oder Chefarzt, werden auch für Honorare oberhalb des 3,5-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte (Höchstsatz) erstattet. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte übernommen werden“, sagt auch Verbraucherschützer Sunken. Zudem seien keine Tarife zu empfehlen, die nur nach Unfällen oder bei bestimmten Erkrankungen leisten würden.

Böhne nennt noch weitere Kriterien: Eine Wunschverlegung ist versichert, also die Kosten der nicht medizinisch notwendigen Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands sind erstattungsfähig. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. So kann er Versicherten auch in den ersten drei Jahren nicht kündigen. Es besteht Versicherungsschutz für stationäre Anschlussheilbehandlungen und ambulante Operationen.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen möchte, muss damit rechnen, einen Fragebogen zu seinem Gesundheitszustand ausfüllen zu müssen. Dies sollte man auf jeden Fall mit großer Sorgfalt und wahrheitsgemäß tun: Fehlende oder falsche Angaben können dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlen muss. „Besonders wichtig ist es, alle Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten“, betont auch Böhne. Im Leistungsfall kann der Versicherer prüfen, ob im Antrag Vorerkrankungen verschwiegen wurden und ob er leisten muss oder nicht. Wurden falsche Angaben gemacht, kann sich der Versicherer bis zu drei Jahre nach Vertragsschluss vom Vertrag lösen oder den Vertrag anpassen. Bei Vorsatz oder Arglist beträgt die Frist sogar zehn Jahre. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bei Fragen über ihren Gesundheitszustand am besten ärztlich unterstützen lassen“, rät Böhne.

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Zumindest aber sollten sie sich ihre Krankenakte aushändigen lassen. „Bestehen gesundheitliche Einschränkungen sollte eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden“, empfiehlt die Expertin. Dafür könnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher an spezialisierte Versicherungsberater oder -makler wenden. Diese helfen dann auch durch den Tarifdschungel.

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