Ausgleichszahlung Bundesfinanzministerium kann 2025 das Klimageld auszahlen

Ab Anfang 2025 ist das Bundesfinanzministerium in der Lage, das im Koalitionsvertrag versprochene Klimageld an alle Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen Quelle: imago images

Das versprochene Klimageld soll ab 2025 an alle Bürger ausgezahlt werden – eine Premiere für Deutschland. Nun gibt es Details, wie diese Auszahlung vonstattengehen soll.

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Ab Anfang 2025 ist das Bundesfinanzministerium in der Lage, das im Koalitionsvertrag versprochene Klimageld an alle Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Das erklärte Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) bei einer Veranstaltung der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft in Berlin: „Wir arbeiten mit Hochdruck an dem Direktauszahlungsmechanismus.“ Bisher ist es in Deutschland – anders als etwa in den USA – technisch nicht möglich, dass der Bund den Bürgern direkt Geld zukommen lässt. Das Klimageld, das jährlich rund 100 Euro als Kompensation für steigende CO2-Abgaben betragen soll, wäre damit eine Premiere für Deutschland.

Die Auszahlung soll über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen. Die Behörde habe das Jahr 2023 genutzt, um Datenbanken so aufzubauen, dass die Zuordnung von Steuer-ID und IBAN funktioniert, so Hessel. Inzwischen gebe es eine Verknüpfung für die Jüngsten, da die Kindergeldkassen als Erste die notwendigen Bankverbindungen lieferten. Um möglichst flächendeckend die nötigen Kontodaten zu erhalten, sei das Ministerium im Gespräch mit den Finanzinstituten. Man plane eine Aufklärungskampagne, da die Bürger aus Datenschutzgründen „aktiv“ der Weitergabe ihrer Bankverbindungen an das BZSt zustimmen müssten.

Einem sozial gestaffelten Klimageld, wie besonders von Sozialverbänden gefordert, erteilt Staatssekretärin Hessel eine Absage. Der Bund habe nicht die erforderlichen Daten über alle Einkünfte und Sozialleistungen der einzelnen Bürger. „Eine Pro-Kopf-Pauschale ist das einfachste und gerechteste.“

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Ohnehin dürfte die Auszahlung des Klimageldes für einen hohen Aufwand sorgen, heißt es im Bundesfinanzministerium. So müssten Reklamationen und Rückläufer, verursacht etwa durch Zahlendreher bei der IBAN, händisch nachgearbeitet werden. Bei einer angenommenen Fehlerquote von einem Prozent wären das 800.000 Fälle. Dafür soll es aber keine neue Behörde geben, stellt Hessel klar. Offenbar soll die Zollverwaltung, die dem Bundesfinanzministerium untersteht, mit Personal aushelfen.

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