Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Claudia Roth, hat sich für einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Filmwirtschaft fachliche Expertise bei einem Wissenschaftler geholt, der früher gefällige Cum-Ex-Gutachten für den inzwischen verurteilten Berater Hanno Berger verfasst hat. Das bestätigt Roth (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die der WirtschaftsWoche vorliegt. Bei dem Wissenschaftler handelt es sich um den Münsteraner Professor Joachim Englisch. Dieser hatte zwischen 2009 und 2011 vergütete Gutachten für Berger geschrieben, der als wichtiger Drahtzieher für die Cum-Ex-Steuerbetrügereien gilt. Bei Cum-Ex ließen sich Banker und Investoren gleich mehrfach die Kapitalertragsteuer erstatten und prellten den Staat um mehr als zehn Milliarden Euro.
Wie aus der Antwort der Kulturbeauftragten Roth weiter hervorgeht, war dies ihr bekannt. Roth arbeitet im Rang einer Staatsministerin im Bundeskanzleramt. Der Vorfall hat daher ein besonderes Geschmäckle, da Bundeskanzler Olaf Scholz persönlich in seiner Zeit als Erster Bürgermeister in Hamburg umstrittene Verbindungen zum Cum-ex-Banker Christian Olearius von der Warburg-Bank hatte.
Für die „wissenschaftliche Begutachtungs- und Beratungsleistung“ von Professor Englisch für den Entwurf eines Filmförderungszulagengesetzes entstanden dem Kanzleramt Kosten in Höhe von 31.570 Euro, heißt es in dem Schreiben von Roth. Weiter räumt die Kulturbeauftragte ein, dass es für die Leistungen keine vorherige Ausschreibung gab und auch das fachlich zuständige Bundesfinanzministerium nicht vorab informiert wurde.
Geld der Steuerzahler verplempert
Kritik kommt von der Union. „Das Kanzleramt hätte hier das Geld der Steuerzahler sparen können“, sagt der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler, „wenn Frau Roth die Expertise des Bundesfinanzministeriums genutzt hätte.“ Darüber hinaus seien die politischen Chancen von Roths Entwurf für ein Filmförderungszulagengesetz „sehr gering“, so Güntzler. Nach seiner Einschätzung gibt es weder bei den Bundesländern noch innerhalb der Bundesregierung dafür die erforderliche Zustimmung. Bei dem betreffenden Filmförderungszulagengesetz geht um eine Umstellung der Filmförderung auf Steuerbegünstigungen anstelle von Zuschüssen.
In ihrer Antwort weist die Kulturbeauftragte Roth überdies darauf hin, bei dem Gesetzentwurf gehe es um die Ausgestaltung eines steuerlichen Anreizmodells für die Filmwirtschaft. Hier sei Professor Englisch ausgewählt worden „aufgrund seiner besonderen fachlichen Eignung als ausgewiesener Experte des Steuer-, Verfassungs- und Europarechts“. Diese Äußerung provoziert nun eine Nachfrage seitens der Union. Deren finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann will nun genau wissen, worin diese Expertise bestehe. Das heißt: Fortsetzung folgt bei dieser filmreifen Politklamotte.
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