Cannabis, Elterngeld, Energie Das ändert sich im April

Kein Aprilscherz: Für Gas und Fernwärme gilt zum Monatswechsel wieder der normale Mehrwertsteuersatz und Kiffen wird für Erwachsene legal. Was sich sonst noch im April ändert – eine Übersicht.

Normale Mehrwertsteuer für Gas und FernwärmeAuf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent. Quelle: dpa
Kürzungen beim ElterngeldFür Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich. Quelle: dpa
Cannabis-Gesetz tritt in KraftAm 1. April wird Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert. Erlaubt ist dann für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum bleibt unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Quelle: dpa
Kürzere Rückgabefristen bei AmazonAmazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift voll ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele Quelle: imago images
Deutschlandticket für StudierendeStudenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist. Quelle: dpa
Eintrittspreise für VenedigVenedig, eines der Top-Reiseziele der Welt, bittet Tagesbesucher künftig an ausgewählten Terminen zur Kasse. Auftakt ist am 25. April. Das Geld soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen. Quelle: dpa
QualifizierungsgeldBetriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können. Quelle: dpa
BerufsorientierungspraktikumWer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrtund Unterkunftskosten. Quelle: dpa
Keine Sicherheitskameras in Airbnb-UnterkünftenDie Unterkünfte-Plattform Airbnb verbietet Gastgebern komplett, Sicherheitskameras in Innenräumen aufzustellen. Vom 30. April an sind nur noch Außenkameras zugelassen, etwa in Türklingeln. Bisher waren sie in gemeinsam genutzten Räumen wie Wohnzimmern oder Fluren erlaubt. Quelle: dpa
Mobilitätszuschuss für AzubisAuszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen. Quelle: dpa
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