Heizungen 1080 Kommunen haben bereits Förderung für Wärmenetze beantragt

Viele Kommunen schaffen Klarheit bei ihren Wärmenetzen. Das bedeutet für viele Haushalte, dass die eigene Heizungssituation bald klarer wird.

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Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, soll für bestehende Bauten die im Gebäudeenergiegesetz ab 2024 geplante Pflicht greifen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Quelle: IMAGO/Lobeca

In den Kommunen nimmt die Planung von klimafreundlichen Wärmenetzen Fahrt auf: Nach Informationen von Reuters aus Regierungskreisen wurden bereits 1080 Anträge auf Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium gestellt.

Bislang wurden dabei Fördermittel in Höhe von 462,3 Millionen Euro für 723 Anträge bewilligt. Das Wirtschaftsministerium bestätigte die Zahlen.

Bisher war der Mittelabfluss aus dem im Herbst 2022 gestarteten Programm des Ministeriums eher stockend gewesen. Das Ministerium stellt ein Fördervolumen von insgesamt vier Milliarden Euro bis 2026 bereit.

Als Grund wird intern gesehen, dass viele der knapp 11.000 Kommunen ihr Vorgehen erst klären mussten. Nun werde mit einem schnelleren Mittelabfluss gerechnet, hieß es.

Die Planungen der Kommunen für oder gegen ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz sind für die Entscheidung von Bürgerinnen und Bürgern wichtig. Daran entscheidet sich, ob die Bürger sich selbst etwa Wärmepumpen anschaffen sollen.

Kommunale Wärmeplanung beeinflusst Heizungsaustausch zu Hause

Denn jeder Anschluss von Städten und Gemeinden an ein Fernwärmenetz reduziert die Notwendigkeit, viele Einzelheizungen umbauen zu müssen. Der CO2-Ausstoß bei der Wärmeversorgung in Deutschland soll insgesamt gesenkt werden.

Gefördert werden durch das Programm bei Kommunen etwa Großwärmepumpen, Wärmespeicher oder die Erdwärme-Nutzung. Fernwärme-Systeme werden zudem als effizienter angesehen, weil sich durch eine zentrale Erzeugung Wärme besser speichern lässt.

Das von der Bundesregierung geplante kommunale Wärmeplanungsgesetz ist eng mit dem Gesetz für mehr Klimaschutz beim Heizungseinbau verknüpft. Denn erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, soll für bestehende Bauten die im Gebäudeenergiegesetz ab 2024 geplante Pflicht greifen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

In Städten mit über 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung laut Gesetzentwurf bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen zwei Jahre später. In Neubaugebieten soll die 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungseinbau ab 2024 unabhängig von der Wärmeplanung greifen.

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