EU-Generalanwältin Milliarden-Kartellstrafe gegen Google dürfte bleiben

Der Internetriese steht im Streit um Kartellverstöße möglicherweise vor einer Schlappe. Laut Generalanwältin will das EuGH die verhängte 2,4 Milliarden Euro Strafe aufrecht erhalten.

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Beim langwierigen Streit um Kartellverstöße von Google bei seinem Preisvergleichsdienst steht der Internetriese in der EU vor einer möglichen Schlappe. Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) dürfte seine im Jahr 2017 verhängte Strafe von 2,4 Milliarden Euro gegen den US-Technologiekonzern aufrecht erhalten, sagte EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag. „Wie von der Kommission festgestellt und vom Gericht bestätigt, hat Google seine dominante Position auf dem Markt für Internet-Suchmaschinen genutzt, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen“, erklärte sie.

Google hatte das Urteil angefochten. Die Richter werden in den kommenden Monaten darüber entscheiden, in unterer Instanz pflichteten sie 2021 der Entscheidung der EU-Kommission bei. Der Techriese will eigenen Angaben zufolge die Einordnung von Kokott prüfen und auf das Gerichtsurteil warten. Unabhängig von der Berufung investiere Google in das Abhilfeverfahren, sagte ein Konzernsprecher. Bei einem positiven Ausgang kann das Urteil möglicherweise korrigiert werden.

Die EU-Kartellwächter hatten dem weltgrößten Suchmaschinenanbieter 2017 ein Rekordbußgeld aufgebrummt. Sie warfen ihm vor, seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber kleineren europäischen Wettbewerbern bevorzugt zu haben. Danach verhängte die EU weitere Strafen wegen anderer Verstöße gegen Google, die sich auf insgesamt 8,25 Milliarden Euro summierten.

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