Winterreifenpflicht 2023 Sind Winterreifen Pflicht in Deutschland, Österreich und Co.?

Winterreifenpflicht Quelle: dpa

In Deutschland und Teilen Europas gilt eine Winterreifenpflicht. Viele Autofahrer sind allerdings unsicher, wann genau sie die Reifen wechseln müssen. Ein aktueller Überblick.

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Die kalte Jahreszeit ist angebrochen. Viele Autofahrer in Deutschland sind damit beschäftigt, ihr Auto darauf entsprechend vorzubereiten und auf Winterreifen umzurüsten. Aber gibt es in Deutschland eine gesetzliche Frist, an der die Winterreifen zwingend am Auto montiert sein müssen? Alle wichtigen Fragen und Antworten auf einen Blick.

Gilt für die Winterreifenpflicht ein Frist in Deutschland?

Nein. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, an dem Autofahrer auf Winterreifen wechseln müssen. Eine Großzahl der Autofahrer in Deutschland hält sich daher an die Faustregel „Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Zwei Drittel der befragten Fahrzeughalter, die sowohl Sommer- als auch Winterreifen verwenden, führen den Wechsel auf Winterreifen daher im Oktober durch. Dies geht aus einer Online-Umfrage von Forsa im Auftrag des Reifenherstellers Continental aus dem Jahr 2022 hervor. Viele entscheiden sich alternativ dafür, auf den Reifenwechsel gänzlich zu verzichten und stattdessen Ganzjahresreifen, auch als Allwetterreifen bekannt, zu nutzen.

Dabei fällt auf, dass diejenigen, die Sommer- und Winterreifen bevorzugen, mit steigendem Alter dazu neigen, den Reifenwechsel später im Jahr durchzuführen. Während die Mehrheit der 18- bis 29-Jährigen (81 Prozent) im Oktober ihre Fahrzeuge umrüstet, sind es bei den Autofahrern ab 60 Jahren nur noch 63 Prozent. Etwa ein Drittel (31 Prozent) der Befragten in dieser Altersgruppe neigt dazu, ihre Reifen erst im November zu wechseln, da auch im November die Temperatur oftmals noch über 15 Grad Celsius liegt. 

Denn: In Deutschland schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 213a vor, dass die Winterreifenpflicht nur bei entsprechender Witterung wie Schnee, Matsch oder Bodenfrost gilt. Wenn jedoch bei winterlichen Bedingungen immer noch Sommerreifen verwendet werden, kann dies bei einer Polizeikontrolle mindestens einen Punkt in Flensburg kosten.


Welche gesetzliche Mindestprofiltiefe gilt für Reifen?

Falls die Polizei die Reifenprofiltiefe überprüft und diese unter dem gesetzlichen Minimum von 1,6 mm liegt, resultiert dies in einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von mindestens 60 Euro. Im Falle eines Unfalls könnten die Strafen sogar bis zu 90 Euro betragen, da Fahrzeughalter verpflichtet sind, die Profiltiefe regelmäßig zu überprüfen. Zum Vergleich: Neureifen weisen eine Profiltiefe von etwa acht bis neun Millimetern auf.

Obwohl das gesetzliche Mindestmaß für die Profiltiefe bei 1,6 Millimetern liegt, empfiehlt der ADAC strengere Richtlinien. Nach ihren Empfehlungen sollten Sommerreifen bei einer Profiltiefe von weniger als 3,0 Millimetern und Winterreifen bei 4,0 Millimetern ausgetauscht werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Reifen auf der Straße nicht ausreichend Haftung bieten und somit das Unfallrisiko steigt. Ganzjahresreifen unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, jedoch rät der ADAC auch hier aus Gründen der Fahrsicherheit zu mindestens 3,0 Millimetern.

Wie unterscheide ich Sommer- und Winterreifen?

Sommerreifen zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine spezielle Kennzeichnung tragen. Im Gegensatz dazu sind Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol (Mud and Snow) versehen. Das gilt zumindest bis zum Jahr 2024 für Reifen, die vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Autoreifen, die hingegen ab dem 1. Januar 2018 produziert wurden, müssen mit dem Schneeflocken-Symbol und dem Alpin-Symbol versehen sein, wie es das EU-Recht vorschreibt.

Neben den Kennzeichnungen lassen sich Sommer- und Winterreifen auch anhand ihres Gummis unterscheiden. Sommerreifen bestehen aus hartem Gummi und weisen grobe Längsrillen auf. Winterreifen verfügen hingegen über weicheres Gummi und seitliche Profilrillen, die ihnen eine bessere Haftung in Matsch und Schnee ermöglichen.

Ganzjahresreifen weisen ebenfalls seitliche Profilrillen auf, jedoch in geringerem Maße als Winterreifen. Diese seitlichen Rillen spielen eine entscheidende Rolle, da sie ähnlich wie das Profil von Schuhen darüber bestimmen, wie gut ein Auto auf unterschiedlichen Untergründen Halt findet.


Wie prüfe ich die Reifenprofiltiefe?

Autofahrer können ganz leicht selbst einen Schnelltest durchführen und prüfen, ob die Reifenprofiltiefe noch ausreichend ist. Alles, was dafür benötigt wird, ist eine Ein-Euro-Münze, da der goldene Rand dieser Münze etwa drei Millimeter breit ist. Mit diesem Rang lässt sich dann sowohl in der Mitte des Reifens als auch an den äußeren Rillen des Autoreifens, die Profiltiefe prüfen. Wenn der goldene Rand von der Gummioberfläche verdeckt wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe gewährleistet.

Für eine präzisere Messung stehen auch kostengünstige Reifenprofilmesser zur Verfügung. Eine alternative Methode zur Messung der Reifenprofiltiefe besteht sonst darin, ein Streichholz zwischen die Reifenrillen zu schieben, die Position zu markieren und dann mit einem Zollstock oder Lineal die Tiefe zu messen.

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Winterreifenpflicht: Die Regeln in Österreich, Italien und der Schweiz

  • Österreich

In Österreich gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April. Ähnlich wie in Deutschland hängt die Anwendung dieser Regel jedoch auch hier von den Witterungsbedingungen ab, insbesondere von Schnee und Matsch auf den Straßen. Wenn solche Bedingungen vorliegen, müssen die Reifen mindestens fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. 

Alternativ zu Winterreifen sind in Österreich auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt, allerdings nur dann, wenn „die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.“ Andernfalls könnten die Ketten den Straßenbelag beschädigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahren ohne Winterreifen oder Ketten teuer werden kann. Die Geldstrafe bei einem Verstoß beträgt zwar nur 35 Euro, im Falle eines Unfalls können die Kosten aber auf bis zu 5000 Euro ansteigen.

  • Italien

In Italien herrscht auf vielen Straßen eine Winterreifenpflicht, jedoch variieren die Vorschriften von Region zu Region. Reisende sollten sich im Voraus darüber informieren, welche lokalen Regelungen gelten. In Südtirol gilt die Winterreifenpflicht beispielsweise vom 15. November bis zum 15. April. Im Aosta-Tal, das an Frankreich und die Schweiz angrenzt, tritt die Winterreifenpflicht bereits einen Monat früher am 15. Oktober in Kraft. Bei Verstößen gegen diese Gesetze müssen die Betroffenen mit Geldstrafen in Höhe von 45 bis 345 Euro rechnen.

  • Schweiz

In der Schweiz besteht, ähnlich wie in Deutschland, keine allgemeine Winterreifenpflicht. Jedoch müssen Winterreifen aufgezogen werden, wenn Schnee und Eis auf den Straßen liegen. Generell schreibt das schweizerische Gesetz vor, dass Autofahrer in der Lage sein müssen, ihr Fahrzeug unter den gegebenen Bedingungen sicher zu beherrschen. Wenn es zu einem Unfall auf verschneiten Straßen kommt und der Fahrer keine Winterreifen verwendet hat, kann er für den Unfall haftbar gemacht werden. Die Geldbuße beträgt gemäß den Angaben des ADAC etwa 90 Euro.
 

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