Finanzsektor Derivateverbände gegen Verlagerung des Euro-Clearings in die EU

Die EU-Kommission will die Abhängigkeit von britischen Clearing-Häusern verringern. Verbände fürchten durch den Gesetzesentwurf Wettbewerbsnachteile.

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Noch geschieht die Abrechnung und Abwicklung (Clearing) vom Euro-Derivatehandel in London. Quelle: Reuters

Mehrere Fonds- und Derivateverbände haben die Europäischen Union aufgefordert, ihre Pläne zur Verlagerung der Abrechnung und Abwicklung (Clearing) von Euro-Derivategeschäfte von London in die EU aufzugeben. Die Verbände legten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung vor, in der sie vor einer Zersplitterung des globalen Clearingmarkts warnen.

Ein Gesetzentwurf der EU-Kommission sieht vor, dass Marktteilnehmer künftig ein aktives Konto mit einem Mindestmaß an Aktivität bei einem Clearing-Haus in der EU unterhalten müssen. Von einer solchen Regelung würde unter anderem die Deutsche-Börse-Tochter Eurex Clearing profitieren. Bislang dominieren auch nach dem Brexit weiterhin britische Clearing-Häuser wie die zur Londoner Börse LSE gehörende LCH diese Geschäfte.

Die Anforderung eines aktiven Kontos solle fallengelassen werden, fordern die Verbände in ihrer Erklärung. Diese Regelung würde sich negativ auf die EU-Kapitalmärkte auswirken und brächte EU-Firmen Wettbewerbsnachteile gegenüber Firmen aus Drittländern.

Die Erklärung wurde von den Fondsverbänden EFAMA, ICI Global und AIMA, von den Derivateverbänden FIA und ISDA, vom Verband der niederländischen Pensionsfonds, dem Verband Finance Denmark sowie von der Nordic Securities Association unterzeichnet. Die EU-Kommission will schon seit längerem die Abhängigkeit des EU-Finanzsektors von britischen Clearing-Häusern bei Derivate-Transaktionen verringern.

Der Entwurf der EU-Kommission wird derzeit vom EU-Parlament und von den EU-Staaten geprüft. Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den vorgeschlagenen Regelungen noch zustimmen.

Clearing-Häuser übernehmen eine wichtige Scharnierfunktion in der Finanzwirtschaft: Sie kümmern sich um die Abrechnung und Abwicklung von Wertpapiergeschäften und stehen zwischen Verkäufer und Käufer und sind durch einen Ausfallfonds abgesichert. So soll gewährleistet werden, dass Transaktionen auch dann abgewickelt werden, wenn eine Seite in Konkurs geraten sollte.

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