Viele Menschen verkaufen nicht gebrauchte Gegenstände auf Onlineplattformen. Bei Ebay Kleinanzeigen gibt es zwar keine Gebühren, dennoch müssen Privatverkäufern einige Punkte beachten: zum Beispiel Steuern und Gewährleistung. Ein Überblick:
Wie viel darf ich als Privatverkäufer bei Ebay Kleinanzeigen steuerfrei verkaufen?
Der Verkauf von Gegenständen führt zu sogenannten sonstigen Einkünften. Als Privatverkäufer sind diese aber erst steuerpflichtig, wenn der Gewinn der Verkäufe mindestens 600 Euro beträgt. Wird die Steuerfreigrenze überschritten, muss der Verkäufer seinen gesamten Gewinn versteuern.
Die 600 Euro gelten pro Person. Wenn ein Ehepaar gemeinsam Gegenstände über das Onlineportal verkauft, können beide jeweils 600 Euro Gewinn steuerfrei erzielen. Allerdings kann es passieren, dass Privatverkäufer bei regelmäßigen Onlineverkäufen als Gewerbetreibende angesehen werden. Damit würden weitere steuerliche Verpflichtungen auf den Verkäufer zukommen. Es gibt keine klare Linie, die trennt, ab wann ein Handel gewerblich ist.
Folgende Indizien können allerdings für einen gewerblichen Verkauf sprechen:
- Die Plattform, über die verkauft wird: Über Ebay Kleinanzeigen verkaufen Privatpersonen nicht genutzte Gegenstände, Etsy hingegen steht eher für einen professionellen Handel.
- Die Ware, die verkauft wird: Handeln Verkäufer mit Neuware, geht man eher von einem Gewerbe aus als bei dem Verkauf von gebrauchter Ware.
- Anzahl der Verkäufe: Bei regelmäßigen Verkäufen über das Jahr hinweg wird eher von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen als bei gelegentlichen Verkäufen.
- Es werden gezielt Gewinne gemacht
Kann ich beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen?
Häufig steht in den Profilen von Verkäufern auf Ebay Kleinanzeigen, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Aber ist das überhaupt rechtens?
Im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern können Privatverkäufer die Gewährleistung für gebrauchte Sachen im Kaufvertrag ausschließen. Um darauf hinzuweisen, schreiben bereits viele Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen in ihre Profile und in ihren Produktbeschreibungen, dass es keine Gewährleistung gibt. Allerdings sollten die Verkäufer darauf achten, dass der Gewährleistungsausschluss richtig formuliert ist. Die falsche Formulierung kann den Ausschluss unwirksam machen.
Allerdings entbindet auch die richtige Formulierung den Verkäufer nicht von allen Pflichten. Verschweigt der Verkäufer Schäden und Mängel an dem verkauften Gegenstand, muss der Verkäufer diese auf eigene Kosten beseitigen oder den Gegenstand zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten.
Ebay Kleinanzeigen: Bin ich als Privatverkäufer zur Rücknahme verpflichtet?
Privatverkäufer sind grundsätzlich nicht zur Rücknahme der verkauften Ware verpflichtet. Eine Garantie wird freiwillig von dem Verkäufer eingeräumt, um eine Produktbeschaffenheit zu garantieren. Sobald ein Verkäufer also die Gewährleistung ausschließt, ist somit auch die Garantie ausgeschlossen.
Werden die Verkäufe bei Ebay Kleinanzeigen dem Finanzamt gemeldet?
Seit Anfang 2023 sind alle Onlineverkaufsportale dazu verpflichtet, Daten zu den Verkäufen auf den jeweiligen Plattformen an die Finanzämter weiterzuleiten. Diese Verpflichtung gilt auch für Ebay Kleinanzeigen.
Für die Verkäufer bedeutet das keine großen Veränderungen, da die Freibetragsgrenzen weiterhin bestehen bleiben. Das neue Gesetz sagt nur aus, dass die Plattformen die Steuerbehörden informieren müssen, sobald ein Nutzer 30 Verkäufe tätigt oder einen Erlös von 2000 Euro erzielt.
Ist das der Fall, müssen die Plattformbetreiber Personendaten, Steueridentifikationsnummer, die Anzahl der Transaktionen und die Höhe der Verkaufserlöse plus Gebühren an die Finanzämter herausgeben.
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Was ändert sich 2023 bei Ebay Kleinanzeigen?
Neben dem neuen Gesetz gibt es 2023 weitere Änderungen bei Ebay Kleinanzeigen. Die wohl größte Veränderung ist der Name. Künftig wird die Plattform nur noch Kleinanzeigen heißen und ist über die Domain kleinanzeigen.de aufrufbar. Mit dem neuen Namen gehen weitere Funktionen und Sicherheitsvorkehrungen einher.
- Direkt kaufen: Zukünftig soll es auf der Plattform die Möglichkeit geben, Produkte sofort zu kaufen, ohne dass der Interessent vorher dem Verkäufer eine Nachricht schreibt. Die Kaufabwicklung soll dabei über die Funktion „sicher Bezahlen“ ablaufen.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung: Künftig muss bei Auffälligkeiten im Profil des Nutzers, beispielsweise ein ungewöhnlicher Standort, die Identität erneut bestätigt werden. Das kann über die hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen. Der Dienst will damit die Sicherheit auf der Plattform erhöhen
- Telefonnummer verschwindet: Bisher konnten die Verkäufer ihre Telefonnummer hinterlegen. Dadurch kam es aber in der Vergangenheit immer wieder zu Phishing-Attacken. Durch den Wegfall des Feldes soll dies nun verhindert werden.
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