Ein Lokomotivführer berichtet „Eine stetige Arbeitsverdichtung“

„Paradiesische Zustände für Bahn-Mitarbeiter“? Ein Ein Lokomotivführer und WiWo-Leser hat auf unseren Beitrag reagiert. Quelle: imago images

Thomas Jasper ist seit 1999 Lokomotivführer bei der Deutschen Bahn. Seit 2012 fährt er für die Güterbahn DB Cargo. Nach einem Beitrag der WirtschaftsWoche über den aktuellen Tarifstreit zwischen der Lokführer-Gewerkschaft GDL und der Bahn hat sich der 44-Jährige gemeldet. Er wolle Dinge klarstellen. In einem Gastbeitrag verteidigt er die Forderungen der Gewerkschaft GDL.

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Seit Monaten ringen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Deutsche Bahn um einen neuen Tarifabschluss. Der Streit droht nun zu eskalieren, Streiks sind möglich. Ein Artikel der WirtschaftsWoche hatte sich mit den Forderungen der GDL auseinandergesetzt - und titelte: „Paradiesische Zustände für Bahn-Mitarbeiter?“ Der Beitrag hat Reaktionen ausgelöst. Lokomotivführer Thomas Jasper, der seit 1999 für die Deutsche Bahn arbeitet und seit 2012 Güterzüge durch Deutschland fährt, hat mit einer Replik reagiert. Sie ist substanziell, ausgewogen und fair und wird deshalb an dieser Stelle veröffentlicht.

„Liebe WirtschaftsWoche,
durch Zufall bin ich auf ihren im Betreff genannten Artikel gestoßen. Als Lokführer im DB-Konzern und langjähriges GDL-Mitglied habe ich diesen Artikel mit Interesse gelesen, war durch die Überschrift aber nicht mehr wirklich über die einseitige Sichtweise überrascht. Vermutlich darf man von einem Wirtschaftsmagazin auch nichts anderes erwarten. Dennoch möchte ich auf einige Dinge kurz eingehen.

Was an einer Jahresplanung für Mitarbeiter „planwirtschaftliche Ideen“ sein sollen, kann ich nur schwer nachvollziehen. Noch vor wenigen Jahren war es nicht unüblich, dass Lokführer beispielsweise erst Montag erfahren haben, wann sie am Mittwoch arbeiten müssen. Insbesondere bei DB Cargo war dies der Fall. Eine sofortige Zusage für die Einladung zum Geburtstag am Samstag in zwei Wochen geben? Schwierig! Einen Facharzt-Termin vereinbaren, den man heutzutage nicht selten erst in zwei Monaten bekommen kann? Unmöglich!

Die vergangenen Tarifrunden der GDL standen daher unter dem Motto „Mehr Plan – mehr Leben“, deren Ergebnis nach einer Schlichtung unter anderem eine bessere Planbarkeit für die Freizeit des Zugpersonals beinhaltete. Auch Lokführer und Zugbegleiter haben schließlich ein Recht auf Privat- beziehungsweise Familienleben. Kern dieser bereits praktizierten Planung ist seitdem ein Jahresplan, in dem alle verplanten Urlaubstage sowie die vorgeschriebene Mindestanzahl an Ruhen beziehungsweise Wochenendruhen einzutragen sind. Richtig ist, dass es die aktuelle Forderung gibt, diesen Plan künftig durch konkrete Schichten zu ergänzen.

Ferner ist richtig, dass bei DB Cargo viele kurzfristige Änderungen bei den Verkehrsleistungen anfallen, die eine langfristige Disposition erschweren. Dies ist aber nach meiner Einschätzung nicht der überwiegende Teil, so wie es im Artikel dargestellt wurde. Trotzdem wurde bei der oben genannten Forderung auch auf diesen Umstand Rücksicht genommen. Es ist nämlich vorgesehen, dass 25 Prozent der zu verplanenden Schichten so genannte „Dispotage“ sein dürfen, bei denen der Arbeitgeber erst kurzfristig festlegen muss, wann der Mitarbeiter Dienstbeginn und -ende hat. Die im Jahresplan vermerkten Schichten mit konkreten Zeiten sollen einen Zeitrahmen als Toleranz (bis jeweils 2 Stunden vor und nach der Schicht) erhalten, innerhalb dessen sich der Dienst kurzfristig nochmal verschieben lässt. Eine ähnliche Verfahrensweise wird aktuell bei der monatlichen Vorplanung praktiziert und es hat sich aus meiner Erfahrung gezeigt, dass dies durchaus geeignete Instrumente sind, sowohl den Interessen des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers gerecht zu werden.

Im Übrigen ist hiermit auch nicht ausgeschlossen, dass man von dieser Praxis auch abweichen kann. Der Disponent hat weiterhin die Möglichkeit, mit Zustimmung des Mitarbeiters eine kurzfristige Änderung vorzunehmen, die von der Vorplanung abweicht. In den seltensten Fällen wird sich ein Kollege dem verweigern, sofern die „neue“ Schicht nicht mit einem privaten Termin kollidiert, den er sich ja bewusst auf Basis der Vorplanung entsprechend gelegt hat. Somit hat der Arbeitnehmer – im Gegensatz zu früher – das Heft des Handelns in der Hand und es läuft nach dem Prinzip „Geben und Nehmen“, denn auch ein Lokführer benötigt mal an einem planmäßigen Arbeitstag „frei“

Die Anzahl der Urlaubstage des Zugpersonals empfinde ich nicht als besonderen Luxus. Sicher, schon der Mindest-Urlaub ist bei der DB, wie auch im gesamten Eisenbahn-Markt, bereits um einige Tage höher als der gesetzliche Urlaubsanspruch. Ein Wahlmodell ermöglicht zwar die Aufstockung um sechs beziehungsweise zwölf Tage, allerdings verzichten die Kollegen dafür anteilig auf das entsprechende Tabellenentgelt oder haben eine höhere Wochenarbeitszeit. Es bedeutet nichts anderes, als sich den zusätzlichen Urlaub zu kaufen beziehungsweise herauszuarbeiten.

Der Zusatz-Urlaub für geleistete Nachtstunden ist ein Beitrag zum Ausgleich der körperlichen Belastung durch den unregelmäßigen Wechseldienst, insbesondere eben der Nachtschichten. Ich weiß nicht, ob Sie eine Vorstellung davon haben, was es bedeutet, in solche einem Schichtsystem tätig zu sein, bei dem JEDE nur denkbare Uhrzeit möglich ist, den Dienst zu beginnen oder zu beenden. Ältere Kollegen berichten mitunter von Zeiten der Deutschen Bundesbahn, als es häufiger Nachtschichten gab, von denen man – überspitzt formuliert – ausgeschlafen nach Hause kam. In diesen Schichten gab es öfter Pausen, die geeignet waren, sich eine Mütze Schlaf zu nehmen.

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