Im Rechtsstreit um das Design eines Lego-Bausteins hat der dänische Konzern einen Erfolg errungen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied am Mittwoch, dass der Schutz eines bestimmten Legosteins bestehen bleibt.
Bei dem Streit zwischen Lego und der deutschen Firma Delta Sport Handelskontor ging es um einen flachen Stein mit vier Noppen in der Mitte. Lego hatte das Design des Steins 2010 als Geschmacksmuster eintragen und damit schützen lassen. 2019 beantragte Legos Konkurrent Delta Sport jedoch eine Aufhebung des Schutzes beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Der Grund: alle Merkmale des Steins seien ausschließlich durch seine technische Funktion bedingt. Erst 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen grundsätzlichen Patentschutz einfacher Legosteine mit dieser Begründung abgelehnt. Dieser Einschätzung folgte das Amt auch im Falle des besonderen Steins und hob kurzerhand den Schutz des Musters wieder auf.
Lego vs. Delta Sport Handelskontor: Ein zäher Rechtsstreit
Doch damit war der Rechtsstreit lange nicht beendet: 2021 kassierte das EU-Gericht nach einer Klage von Lego die Entscheidung des EUIPO wieder, woraufhin das Amt erneut in dem Fall entscheiden musste. Bei der Neubewertung des Sachverhalts entschied es im zweiten Anlauf gegen Delta Sport und wies den Antrag auf Patentbefreiung zurück. Für den Baustein gelte eine Ausnahmeregel, die den Schutz modularer Systeme ermöglicht, so das Amt. Die Reaktion des deutschen Unternehmens folgte prompt. Diesmal klagte Delta Sport gegen die Entscheidung des Amtes, und so musste sich das EU-Gericht erneut mit dem Fall beschäftigen.
Am Mittwoch hat das Gericht in dieser Sache entschieden und die Klage des Lego-Konkurrenten abgewiesen. Der Schutz eines Geschmacksmusters kann demnach nur für nichtig erklärt werden, wenn alle Merkmale des Musters vom Schutz ausgenommen sind. Dabei gehe es vor allem um die Neuheit und Eigenart des Systems. Einen entsprechenden Nachweis, dass Legos Stein diese Bedingungen nicht erfülle, habe Delta Sport nicht erbringen können, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts.
Das deutsche Unternehmen kann jetzt noch in letzter Instanz Berufung gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
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