Tarifkonflikt EVG nimmt Bahn-Angebot für Schlichtung im Tarifstreit an

Nach der gescheiterten Tarifrunde setzt nun auch die Gewerkschaft auf eine Lösung in der Schlichtung. Zugleich lässt die EVG weiter über unbefristete Streiks abstimmen.

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Im Tarifkonflikt mit der Gewerkschaft EVG dürfte es nun zu einer Schlichtung kommen. Quelle: IMAGO/Revierfoto

Reisende der Deutschen Bahn können aufatmen. Einen weiteren Warnstreik der Eisenbahngewerkschaft EVG werde es in nächster Zeit nicht geben, erklärte ein Sprecher gegenüber dem Handelsblatt. Der Vorstand sei bereit, das von der DB angeregte Schlichtungsverfahren zu akzeptieren, falls die Rahmenbedingungen stimmen. Geklärte werden müsse zunächst aber noch, ob das Verfahren ergebnisoffen und verbindlich sei, wie das Schlichtungsverfahren organisiert sei und wie viele Schlichter zum Einsatz kämen.

In Verhandlungskreisen hieß es, während des Schlichtungsverfahren seien keine Warnstreiks geplant. Schon zweimal seit Ende April hatte die Gewerkschaft jeweils für rund zwei Tage deutschlandweit für Zugausfälle gesorgt, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die „Bild“-Zeitung hatte zudem angekündigt, die EVG plane einen weiteren Warnstreik am kommenden Dienstag – den es nun aber nicht geben wird.

„Wir begrüßen die Entscheidung der EVG, in ein Schlichtungsverfahren einzusteigen, um den Tarifkonflikt beizulegen“, erklärte ein Sprecher der Deutschen Bahn. Man werde nun Ablauf und Prozess besprechen.

Für ihre 180.000 DB-Beschäftigten fordert die Gewerkschaft einen Lohnaufschlag von zwölf Prozent, mindestens aber 650 Euro. Der Tarifvertrag soll darüber hinaus schon in zwölf Monaten neu verhandelt werden. Die DB hatte zuletzt einen generellen Aufschlag von 400 Euro pro Monat angeboten, im Gegenzug aber eine Tariflaufzeit von 27 Monaten gefordert. Der EVG ist dies aber nicht genug.

Wie es am Donnerstag bei der EVG hieß, halte man zur Not an dem geplanten unbefristeten Streik fest. „Wir bereiten die Urabstimmung weiterhin vor“, sagte ein Sprecher. Sollten drei Viertel der Gewerkschaftsmitglieder dem Schlichtungsergebnis nicht zustimmen, könnte es am Ende doch noch zu einer möglicherweise wochenlangen Arbeitsniederlegung kommen.

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