Baukonzern Bafin stellt Fehler in Hochtief-Bilanz für 2017 fest

Nach Ansicht der Aufseher hat der Baukonzern Gewinne und Mittelzuflüsse als zu hoch ausgewiesen. Den Abschluss hatten Wirtschaftsprüfer von Deloitte testiert.

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„Alle drei Themen wurden von Hochtief in der Zwischenzeit korrigiert“, sagte ein Sprecher des von der spanischen ACS beherrschten Konzerns am Montag. Quelle: dpa

Der Essener Baukonzern Hochtief muss seine Bilanz für das Jahr 2017 nachträglich korrigieren. Die Finanzaufsicht Bafin, die inzwischen auch die Aufgaben der „Bilanzpolizei“ übernommen hat, stellte drei Fehler in dem Abschluss fest, durch die Hochtief seine Gewinne und Mittelzuflüsse damals nach ihrer Ansicht als zu hoch ausgewiesen hat.

„Alle drei Themen wurden von Hochtief in der Zwischenzeit korrigiert“, sagte ein Sprecher des von der spanischen ACS beherrschten Konzerns am Montag. „Sie haben keinerlei Auswirkungen auf die aktuellen Geschäftszahlen.“ Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte hatte den Abschluss von 2017 testiert.

Die Aufgaben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wurden zu Jahresbeginn in die Bafin integriert. Davon erhofft sich die Bundesregierung eine effizientere, schnellere Kontrolle der Bilanzen börsennotierter Unternehmen. Der Skandal um den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard hatte Schwächen des bisherigen Prüfverfahrens aufgedeckt.

Bei Hochtief geht es unter anderem um die Beteiligung an der verlustreichen HLG Contracting, die für die australische Tochter Cimic Projekte im Nahen Osten organisierte und 2020 nach einer Milliardenabschreibung zum Verkauf gestellt wurde.

Nach Ansicht der BaFin hätte Hochtief sie voll konsolidieren müssen, weil der Konzern de facto die Kontrolle über die HLG ausübte und sie allein finanzierte, obwohl er nur 45 Prozent daran hielt. Damit hätte Hochtief auch die Verluste der HLG voll bilanzieren müssen – jedenfalls mehr als die verbuchten 63 Millionen Euro.

Zudem hätte Hochtief die Projektgesellschaft Hochtief PPAC 2017 noch nicht aus der Bilanz herausnehmen dürfen, weil der Konzern noch bis zur Fertigstellung von deren Projekten „die Verfügungsgewalt über die Bautätigkeit (gehabt habe) und „den Renditerisiken daraus ausgesetzt“ gewesen sei, erklärte die BaFin weiter. Damit hätte Hochtief auch den Gewinn von 24,3 Millionen Euro aus der der Entkonsolidierung noch nicht verbuchen dürfen.

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