Glyphosat-Streit Bayers Glyphosat-Problem: Diese wichtigen Entscheidungen stehen an

Auf den Leverkusener Konzern kommen stürmische Zeiten zu: In absehbarer Zeit wird sich herausstellen, ob man mit weiteren Strafzahlungen rechnen muss. Quelle: AP

Der Oberste Gerichtshof der USA beschäftigt sich in den kommenden Wochen gleich mit zwei Beschwerden des Agrar- und Pharmakonzerns Bayer. Der Glyphosat-Streit geht damit in eine neue Phase.

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Im Dauerrechtsstreit um das Pflanzengift Glyphosat stehen in diesen Tagen wichtige Weichenstellungen an. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wird sich in diesem Monat nicht nur mit einer Beschwerde des deutschen Konzerns Bayer in dieser Frage beschäftigten, sondern gleich mit zwei.

Die Leverkusener waren in den vergangenen Jahren mehrfach zu millionenschweren Schadensersatzzahlungen verurteilt worden, die Jurys zu dem Ergebnis kamen, der auf Glyphosat basierende Unkrautvernichter Roundup sei für die Krebserkrankungen mehrerer Kläger verantwortlich. Gegen zwei dieser Urteile hatte Bayer vor den Supreme Court Beschwerde eingelegt.

Im Juni werden die Richter nun voraussichtlich darüber entscheiden, ob sie sich dieser Beschwerde annehmen. Schon länger ist bekannt, dass in dieser Woche Beratungen über Bayers Einspruch im Fall des Rentners Edwin Hardeman stattfinden werden. Hardeman hatte den Agrarkonzern Monsanto im Jahr 2016 wegen seiner Krebserkrankung verklagt. Der Fall ging auf Bayer über, nachdem die Deutschen das US-Unternehmen übernommen hatten. Nach Recherchen der WirtschaftsWoche steht bereits am 23. Juni ein weiterer Berufungsfall von Bayer vor dem Supreme Court zur Beratung an.



Hardeman gewann den Prozess im Jahr 2019. Ihm wurde eine Entschädigungszahlung in Höhe von 80 Millionen Dollar zugesprochen. Bayer legte Berufung ein und verlor im Frühjahr 2021 erneut. Es folgte die Anrufung des Supreme Court. Die Leverkusener hoffen, dass die obersten Richter Kennzeichnungsregeln für verfassungswidrig erklären, die dem Urteil aus den unteren Instanzen zu Grunde lagen. Voraussichtlich am Montag wird der Gerichtshof nun bekanntgeben, ob sie sich in einem Hauptsacheverfahren mit dieser Frage beschäftigen werden. Die US-Administration hatte den Richtern abgeraten, sich mit diesem Fall zu beschäftigen.

Eine Ablehnung wäre nicht untypisch – schließlich erreichen den Supreme Court jedes Jahr rund 7000 Anfragen, aber nur 100 bis 150 Fälle werden angekommen. Um zugelassen zu werden, müssen vier der neun Richter am Supreme Court zustimmen, einen Fall anzuhören. Eine hohe Hürde. Wohl auch deshalb hat Bayer noch einen zweiten Fall in der Pipeline, der ihnen ein Hauptsacheverfahren ermöglichen könnte: Den Fall Pilliod.

Auch in diesem Fall geht es um die Krebserkrankung von Roundup-Nutzern. Das Ehepaar Alberta und Alva Pilliod hatte im Sommer 2021 einen Prozess gegen Bayer gewonnen und hatte von einer Jury Schmerzensgeld in Höhe von rund zwei Milliarden Dollar zugesprochen bekommen. Der zuständige Richter reduzierte die Summe deutlich, doch Bayer legte dennoch in diesem Januar Beschwerde beim Supreme Court ein. Die Höhe der ursprünglichen Strafzahlung sei verfassungswidrig, so die Beschwerde. Auch die im Hardeman-Fall angeführten Kennzeichnungspflichten finden sich in dem Text erneut zur Überprüfung.

Das Gericht wird sich nun überraschend schnell mit diesem Fall beschäftigen. Bereits am 23. Juni werden die Richter darüber beraten, ob sie ein Hauptsacheverfahren zulassen. Damit dürfte eine Entscheidung am 27. Januar verkündet werden.

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Wird zumindest einer der Fälle zur Verhandlung zugelassen, darf Bayer hoffen, sich einen großen Teil des Glyphosat-Problems doch noch auf dem Rechtsweg vom Hals zu schaffen. Werden beide Fälle indes abgelehnt, sinken die Chancen auf einen positiven Ausgang für den Chemiekonzern jedoch deutlich.

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