Auf den Baustellen in Deutschland werden Streiks immer wahrscheinlicher. Die Arbeitgeberverbände von Bauindustrie und Baugewerbe haben den vor zwei Wochen ergangenen Schlichterspruch abgelehnt, wie sie in Berlin mitteilten. Die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) hatte für diesen Fall Arbeitskämpfe in der Branche mit rund 930.000 Beschäftigten angekündigt.
„Jetzt wird gestreikt, und das massiv“, erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Robert Feiger, in Frankfurt. Jetzt würden „flächendeckend in ganz Deutschland die Betonmischer abgestellt, die Kellen weggelegt und die Bagger in ihre Parkpositionen gestellt“ werden. Man werde große Unternehmen genauso wie kleine Handwerksbetriebe bestreiken. Einen Termin für den Arbeitskampf nannte Feiger zunächst nicht.
Schlichterspruch hatte 250 Euro mehr vorgesehen
Die Gewerkschaft hatte ihrerseits den Schlichterspruch des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, angenommen. Danach sollten die Einkommen zum Mai pauschal um 250 Euro steigen und elf Monate später noch einmal 4,15 Prozent im Westen beziehungsweise 4,95 Prozent im Osten.
Schneller schlau: Streik-Recht
Das Streikrecht genießt einen hohen Schutz über die im Grundgesetz in Artikel 9 Absatz 3 verankerte Koalitionsfreiheit. Diese bezieht sich nicht auf politische Regierungsbündnisse, sondern auf das Recht eines Jeden,
„zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“.
Sie ermöglicht Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen, um einen Arbeitskampf zu führen und Tarifverträge auszuhandeln.
Nur eine Gewerkschaft darf einen Streik organisieren und führen. Und es darf nur für eine Forderung gestreikt werden, die in einem Tarifvertrag geregelt werden kann. Politische Streiks sind daher in Deutschland nicht erlaubt. Ein Streik muss verhältnismäßig sein.
In manchen Branchen gibt es Vereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, dass sie mit Hilfe unbeteiligter Dritter einen Einigungsversuch unternehmen, wenn sie nicht weiterkommen am Verhandlungstisch.
Zum Beispiel gingen im Frühjahr 2023 Bund, Kommunen und Verdi für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in die Schlichtung. Die Schlichter machten nach mehrtägigen Beratungen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften einen Einigungsvorschlag. Keine der Seiten war verpflichtet, den Vorschlag anzunehmen. Doch Verdi und der Deutsche Beamtenbund entschieden sich für eine Zustimmung. Der Tarifkonflikt war damit beendet.
Feiger machte klar, dass sich nun auch die Gewerkschaft nicht mehr an den Schlichterspruch gebunden fühle und wieder für ihre ursprüngliche Forderung von 500 Euro mehr im Monat streiken werde. Feiger sagte: „Ich garantiere: Die Ablehnung des Schlichterspruchs wird den Bauunternehmen noch auf die Füße fallen, denn jetzt kann es nur teurer werden.“
Arbeitgeber beklagen Mängel im Schlichterspruch
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Uwe Nostitz, beklagte schwere Mängel im Schlichterspruch. Diese hätten dazu geführt, dass einzelne Ausbildungsentgelte im ersten Lehrjahr höhere gewesen wären als im zweiten Jahr. Gegen eine Erhöhung um einen Festbetrag wandte sich Jutta Beeke, Vize im Hauptverband der Bauindustrie. In einigen Lohngruppen gebe es durch den Festbetrag zu hohe, in anderen nur relativ geringe Erhöhungen, erklärte sie. „Das können wir als Arbeitgeber so nicht verantworten.“
Die Schlichtung ist zwischen den Tarifparteien vertraglich vereinbart, sobald eine Seite die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Dies hatte die IG BAU nach drei Runden getan. Schlegel hatte seinen Schlichterspruch nach Verhandlungen in Wiesbaden am 19. April veröffentlicht. Bereits damals hatte die Verhandlungskommission der Arbeitgeber die Ablehnung empfohlen.
Die Forderungen im Detail
Die IG BAU hatte ursprünglich 500 Euro mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung im Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert. Die Arbeitgeber der Branchenverbände ZDB und HDB hatten zwei Gehaltserhöhungen von 3,3 Prozent für dieses und 3,2 Prozent für das kommende Jahr angeboten. Sie hatten auf die Krise insbesondere im Wohnungsbau verwiesen und der Gewerkschaft vorgeworfen, diese komplett zu ignorieren.
Das Bauhauptgewerbe ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und mit einem Umsatz von rund 162 Milliarden Euro 2023 laut Baugewerbeverband ZDB eine wichtige Säule für die deutsche Wirtschaft. Im Immobilienboom hatte die Branche jahrelang die Konjunktur gestützt, nun ist sie wegen der Krise im Wohnungsbau zum Sorgenkind geworden.
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