Nachgefragt: Reiner Veidt „Zugang zu sensiblen Informationen“

Über die Erfahrungen mit der Registrierung deutscher Prüfgesellschaften in den USA sprach das Handelsblatt mit Reiner Veidt, dem Geschäftsführer der deutschen Wirtschaftsprüferkammer in Berlin. Ein Handelsblatt-Interview.

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<p>Welche Erfahrungen hat die Wirtschaftsprüferkammer mit der Registrierung deutscher Prüfungsgesellschaften in den USA? Grundsätzlich positive. Doch leider stößt die Registrierung auf bisher ungelöste Konflikte mit deutschem Recht. Die US-Prüferaufsicht PCAOB verlangt Angaben zu Mandaten und Mitarbeitern der Wirt- schaftsprüfer-Praxis. Dies steht im Widerspruch zu deutschem Datenschutz- und Arbeitsrecht. Auch die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers ist in hohem Maße betroffen. In einer speziellen Vorschrift ist in den USA zwar festgelegt, dass ausländische Prüfer-Praxen Informationen nicht geben müssen, wenn dies zu Konflikten mit dem Recht ihres Heimatlandes führen würde. Solche Konflikte müssen jedoch durch ein Rechtsgutachten belegt werden. Wie praktikabel ist diese Regelung für die deutschen Wirtschaftsprüfer? Bisher hat der PCAOB noch allen Anträgen entsprochen, sogar in den Fällen, in denen mit Rücksicht auf die erwähnten rechtlichen Probleme einige Fragen unbeantwortet blieben. Im großen und ganzen können wir von positiven Erfahrungen sprechen. Welche Probleme können noch auf die Prüfer zukommen? Wir werden vor Rechtsproblemen stehen, wenn der PCAOB seine Inspektionen bei deutschen Wirt- schaftsprüfer-Praxen durchführen wird. Registrierte Praxen sollen alle drei Jahre kontrolliert werden. Die Kontrollen sollen auch die Nachschau einzelner Aufträge umfassen, was zwangsläufig den Zugang zu sensiblen Informationen in den Arbeitsunterlagen bedeutet. Natürlich würde das wiederum mit deutschem Datenschutzrecht und der Verschwiegenheitspflicht kollidieren. Die Fragen stellten Klaus Engelen und Reinhard Lückmann.

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