Warnpfiffe für Ermittler

"Whistleblower" werden in den USA diejenigen Personen genannt, die krumme Touren ihres Arbeitgebers bekannt machen. Während diese Personen in den Vereinigten Staaten per Gesetz geschützt werden, ist die Lage in Deutschland bislang unklar. Eine Handelsblatt-Reportage.

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MÜNSTER. In der Höhle des Streitbaren. Eine Erdgeschosswohnung im Stadtzentrum von Münster, erreichbar nur durch einen düsteren Hinterhofeingang. Hier sitzt an einem schweren Holztisch, in einen Stoß Akten vertieft, ein Mann mit auffällig blassem Gesicht und unauffälliger Brille, mit kleinen Augen und ergrautem Haar. Er soll Steuergeheimnisse verraten, das Vertrauen seiner Vorgesetzten enttäuscht und den Amtsfrieden gefährdet haben. Ein Schäumling wider Gesetz und Ordnung also?

Wenn Werner Borcharding, 56, Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen, von den Vorwürfen erzählt, dann stockt ihm schon mal die Stimme: „Ich habe doch nur eine vermutete Straftat in der eigenen Behörde, der Oberfinanzdirektion Münster, zur Anzeige gebracht. Und wurde dafür nach allen Regeln der Kunst abgestraft.“

Anzeigen, Disziplinarverfahren, Zwangsversetzung, Beförderungsstopp – und das alles, weil der Finanzbeamte Borcharding in einem bestimmten Moment seines Berufslebens nicht wegschaute, sondern eine mutmaßliche Kungelei zwischen leitenden Behördenmitgliedern und einem prominenten Steuerzahler pflichtgemäß nach Landesbeamtengesetz zur Anzeige brachte.

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