US-Börsenaufsicht SEC Bitcoin-Spot-ETF genehmigt: Der Krypto-Welt steht eine Revolution bevor

Die SEC hat den Bitcoin-ETF genehmigt. Quelle: REUTERS

Es ist ein Meilenstein für Kryptowährungen: Die US-Börsenaufsicht SEC gibt grünes Licht für die Einführung von Bitcoin-ETFs. Schon bald dürfte viel Geld in den Sektor fließen – und der Bitcoin-Kurs weiter steigen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Es ist der Startschuss für die größte Revolution in der noch jungen Geschichte von Kryptowährungen: Die US-Börsenaufsicht SEC hat am Mittwochabend nach Börsenschluss grünes Licht für die Einführung spezieller Bitcoin-ETFs geben. Mehrere solcher Indexfonds wurden genehmigt. Nun dürfen erstmals große Anbieter wie Grayscale und Wisdom Tree eigens den Handel mit der bekanntesten Kryptowährung über Indexfonds anbieten. Bereit an diesem Donnerstag startete der Handel – und stieß auf reges Interesse. Der BlackRock-Bitcoin-ETF verbuchte zum Start ein Plus von 25 Prozent.

Am Tag nach der Zulassung der Bitcoin-ETFs stieg der Kurs der Kryptowährung deutlich. Der Bitcoin notierte zuletzt bei etwa 46.940 Dollar. Auch andere Kryptowährungen wie Ether stiegen deutlich im Wert. In nächster Zeit ist mit erhöhter Volatilität zu rechnen. Experten glauben, dass die Kryptowährung vor allem in den nächsten Tagen und Wochen von der Positivnachricht profitieren und seine Rally fortsetzen wird. Vor allem die Hoffnung auf die Bitcoin-ETFs hatte den Kurs in den vergangenen Wochen und Monaten getrieben.

In einer langen Stellungnahme erklärte SEC-Chef Gary Gensler die Gründe, warum seine Behörde nun den Bitcoin-Spot-ETF genehmigt hat, nachdem sie solche Anträge bislang abgeblockt hatte. Trotz der Zulassung der neuen Finanzprodukte wolle er nicht den Eindruck erwecken, „Bitcoin zuzulassen oder zu befürworten“. Und weiter: „Anleger sollten angesichts der unzähligen Risiken im Zusammenhang mit Bitcoin und Produkten, deren Wert an Kryptowährungen gebunden ist, vorsichtig bleiben.“ Euphorie sieht anders aus.

Für die Kryptowelt ist die Genehmigung ein Meilenstein. „Der heutige Tag ist ein Ritterschlag und damit ein Meilenstein in der Geschichte von Bitcoin und Co.“, kommentiert Timo Emden vom gleichnamigen Analysehaus Emden Research die Meldung. „ Die Geschichtsbücher sind spätestens jetzt um ein Kapitel reicher. Den Anlegern dürfte ein Stein vom Herzen fallen.“

Auch bei Kryptounternehmern kommt die Zulassung der Spot-ETFs gut an. „Dies ist der nächste Schritt in die etablierte Finanzwelt. Krypto ist gekommen, um zu bleiben“, kommentiert Eric Demuth, Gründer der österreichischen Kryptobörse Bitpanda die Entscheidung. Er ist zuversichtlich, dass der Bitcoin-ETF den Kurs der Kryptowährung weiter treiben wird, womöglich bis zur Marke von 100.000 Dollar noch in diesem Jahr. Damit würde der Bitcoin sein bisheriges Rekordhoch von gut 69.000 Dollar deutlich überschreiten.

Zwar rechnen Experten damit, dass manche Anleger die Zulassung des Bitcoin-ETFs zunächst für Gewinnmitnahmen nutzen. Mittel- bis langfristig sehen sie aber gute Chancen für weitere Wertsteigerungen. Marktbeobachter und Bitcoin-Anhänger überbieten sich mit Kurszielen.

Kommt bald die große Geldflut?

Tatsächlich könnte nach der Einführung des Bitcoin-ETFs „eine fulminante Zulassungswelle den Krypto-Markt mit zusätzlicher Liquidität fluten“, glaubt Timo Emden vom gleichnamigen Analysehaus Emden Research. Oder anders gesagt: Schon bald dürfte der Sektor eine große Geldflut erleben. Denn mit den Indexfonds kann erstmals die einflussreichste Käufergruppe am Kapitalmarkt im großen Stil in Kryptowährungen investieren: institutionelle Anleger.

Bei den nun zugelassenen Bitcoin-ETFs handelt es sich um sogenannte Spot-ETFs. Sie bilden den sekundenaktuellen Bitcoin-Preis eins zu eins ab. Und: Der Indexfonds hält physische Bitcoins, kauft also tatsächlich Anteile. Vor allem Letzteres ist ein entscheidendes Kriterium, damit institutionelle Anleger in ein Finanzprodukt investieren.

Krypto-ABC: Die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt

Damit unterscheiden sie sich strukturell maßgeblich von anderen Bitcoin-ETFs, die bereits seit 2021 handelbar sind. Damals wurden sogenannte Future-ETFs auf den Bitcoin eingeführt. Dabei handelte es sich um Derivate, mit denen Anleger auf die zukünftige Wertentwicklung des Bitcoins spekulieren können. Diese Termingeschäfte ermöglichen es also, an möglichen Kursgewinnen zu partizipieren, ohne echte Kryptowährungen zu halten. Weil institutionelle Investoren aus regulatorischen Gründen jedoch auf eine physische Hinterlegung angewiesen sind, eigneten sich diese ETFs für sie nicht als Investmentvehikel.

Mit der Entscheidung vollzieht die US-Börsenaufsicht einen Strategieschwenk. Schon seit langem sind ihr Kryptowährungen ein Dorn im Auge. Im vergangenen Sommer hatte die SEC ihren Kampf gegen die großen Kryptobörsen verstärkt und die Marktführer Binance und Coinbase mit einer Klagewelle überzogen.

Rezept zum Reichwerden? Das steckt hinter dem System von Deven Schuller

Ein selbsternannter Finanzexperte will seinen Kunden laut eigener Aussage dabei helfen, finanzielle Freiheit zu erreichen, und pflastert das Internet mit Werbung. Was steckt dahinter? Ein Selbstversuch.

Entgeltumwandlung Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge?

Einen Teil des Gehalts für betrieblich Altersvorsorge einsetzen: Rechnet sich das? Und: Geht es auch mit Aktien? Eine Fallanalyse.

Temu So läuft die Maschinerie der Billig-Plattform aus China

Temu überschwemmt Europa mit Billigwaren. Die chinesische Plattform wächst rasant, aller Kritik zum Trotz. Warum sie so erfolgreich ist – und wer sie noch bremsen könnte.

 Weitere Plus-Artikel lesen Sie hier

Mancher Marktbeobachter liest die Entscheidung der Börsenaufsicht daher so: Die SEC habe akzeptiert, dass man ein dezentrales Gut wie den Bitcoin nicht verbieten könne. Dann aber schränke man zumindest die Plattformen ein, auf denen man mit ihnen handeln kann und überlasse das Feld lieber etablierten Finanzunternehmen.

Lesen Sie auch: Wann steht das Bitcoin Halving in diesem Jahr an?

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%