Es ist der Startschuss für die größte Revolution in der noch jungen Geschichte von Kryptowährungen: Die US-Börsenaufsicht SEC hat am Mittwochabend nach Börsenschluss grünes Licht für die Einführung spezieller Bitcoin-ETFs geben. Mehrere solcher Indexfonds wurden genehmigt. Nun dürfen erstmals große Anbieter wie Grayscale und Wisdom Tree eigens den Handel mit der bekanntesten Kryptowährung über Indexfonds anbieten. Bereit an diesem Donnerstag startete der Handel – und stieß auf reges Interesse. Der BlackRock-Bitcoin-ETF verbuchte zum Start ein Plus von 25 Prozent.
Am Tag nach der Zulassung der Bitcoin-ETFs stieg der Kurs der Kryptowährung deutlich. Der Bitcoin notierte zuletzt bei etwa 46.940 Dollar. Auch andere Kryptowährungen wie Ether stiegen deutlich im Wert. In nächster Zeit ist mit erhöhter Volatilität zu rechnen. Experten glauben, dass die Kryptowährung vor allem in den nächsten Tagen und Wochen von der Positivnachricht profitieren und seine Rally fortsetzen wird. Vor allem die Hoffnung auf die Bitcoin-ETFs hatte den Kurs in den vergangenen Wochen und Monaten getrieben.
In einer langen Stellungnahme erklärte SEC-Chef Gary Gensler die Gründe, warum seine Behörde nun den Bitcoin-Spot-ETF genehmigt hat, nachdem sie solche Anträge bislang abgeblockt hatte. Trotz der Zulassung der neuen Finanzprodukte wolle er nicht den Eindruck erwecken, „Bitcoin zuzulassen oder zu befürworten“. Und weiter: „Anleger sollten angesichts der unzähligen Risiken im Zusammenhang mit Bitcoin und Produkten, deren Wert an Kryptowährungen gebunden ist, vorsichtig bleiben.“ Euphorie sieht anders aus.
Für die Kryptowelt ist die Genehmigung ein Meilenstein. „Der heutige Tag ist ein Ritterschlag und damit ein Meilenstein in der Geschichte von Bitcoin und Co.“, kommentiert Timo Emden vom gleichnamigen Analysehaus Emden Research die Meldung. „ Die Geschichtsbücher sind spätestens jetzt um ein Kapitel reicher. Den Anlegern dürfte ein Stein vom Herzen fallen.“
Auch bei Kryptounternehmern kommt die Zulassung der Spot-ETFs gut an. „Dies ist der nächste Schritt in die etablierte Finanzwelt. Krypto ist gekommen, um zu bleiben“, kommentiert Eric Demuth, Gründer der österreichischen Kryptobörse Bitpanda die Entscheidung. Er ist zuversichtlich, dass der Bitcoin-ETF den Kurs der Kryptowährung weiter treiben wird, womöglich bis zur Marke von 100.000 Dollar noch in diesem Jahr. Damit würde der Bitcoin sein bisheriges Rekordhoch von gut 69.000 Dollar deutlich überschreiten.
Zwar rechnen Experten damit, dass manche Anleger die Zulassung des Bitcoin-ETFs zunächst für Gewinnmitnahmen nutzen. Mittel- bis langfristig sehen sie aber gute Chancen für weitere Wertsteigerungen. Marktbeobachter und Bitcoin-Anhänger überbieten sich mit Kurszielen.
Kommt bald die große Geldflut?
Tatsächlich könnte nach der Einführung des Bitcoin-ETFs „eine fulminante Zulassungswelle den Krypto-Markt mit zusätzlicher Liquidität fluten“, glaubt Timo Emden vom gleichnamigen Analysehaus Emden Research. Oder anders gesagt: Schon bald dürfte der Sektor eine große Geldflut erleben. Denn mit den Indexfonds kann erstmals die einflussreichste Käufergruppe am Kapitalmarkt im großen Stil in Kryptowährungen investieren: institutionelle Anleger.
Bei den nun zugelassenen Bitcoin-ETFs handelt es sich um sogenannte Spot-ETFs. Sie bilden den sekundenaktuellen Bitcoin-Preis eins zu eins ab. Und: Der Indexfonds hält physische Bitcoins, kauft also tatsächlich Anteile. Vor allem Letzteres ist ein entscheidendes Kriterium, damit institutionelle Anleger in ein Finanzprodukt investieren.
Krypto-ABC: Die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt
Der Fokus am Kryptomarkt liegt klar auf dem Bitcoin. Unter Altcoins versteht man Kryptowährungen, die nach der ältesten Digitalwährung erfunden wurden und eine Alternative zum Bitcoin darstellen. Beispiele dafür sind Ethereum, Cardano oder Solana.
Der Bitcoin ist nicht nur die dem Volumen nach größte, sondern auch die älteste Kryptowährung der Welt. Schon im Oktober 2008 skizzierte Satoshi Nakamoto, das Pseudonym des Bitcoin-Erfinders, in einem Whitepaper mit dem Titel „A Peer-to-Peer Electronic Cash System“, wie so eine virtuelle Währung aussehen könnte. Kurz darauf, im Januar 2009, wurden die ersten Bitcoin geschürft. Weil Nakamoto unter einem Pseudonym agierte, ist bis heute unklar, wer genau den Bitcoin ins Leben gerufen hat.
Transaktionen von Kryptowährungen werden auf der Blockchain dokumentiert. Die Blockchain ist eine öffentliche, dezentrale Datenbank. Die Informationen werden nicht auf einem einzelnen Server, sondern auf vielen tausenden Rechnern gespeichert. „Chain“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Kette“.
Jede Transaktion wird in einem Block gespeichert und an eine Kette der bereits vorhandenen Datensätze angehängt. Deshalb wird die Blockchain auch digitales Kassenbuch genannt. Die gespeicherten Daten können im Nachgang nicht mehr oder nur mit Zustimmung des Netzwerkes geändert werden. So soll ein fälschungssicheres Protokoll entstehen.
Ether ist hinter dem Bitcoin die zweitgrößte Kryptowährung und basiert auf der Ethereum-Blockchain. Im Vergleich zur Bitcoin-Blockchain gilt diese als moderner und leistungsfähiger und soll in Kürze auf das energiesparendere Proof-of-Stake-Verfahren umgestellt werden. Auch Smart Contracts können über Ethereum gehandelt werden. Beliebt ist die Kryptowährung auch, weil NFTs (non fungible Token) oft auf Ethereum basieren und deshalb mit Ether bezahlt werden.
Mining ist das Erzeugen (Schürfen) neuer Coins. Bei diesem Prozess stellen Miner im Fall des Bitcoin die Rechenleistung ihrer Computer zur Verfügung, um komplexe mathematische Aufgaben zu lösen. So werden Transaktionen verifiziert und auf der Blockchain gespeichert. Die Miner werden fürs Bereitstellen der Rechenleistung mit neu generierten Bitcoin belohnt.
Bei einigen anderen Kryptowährungen basiert das Mining dagegen nicht auf Rechenleistung, sondern auf den Anteilen der Netzwerk-Teilnehmer an der jeweiligen Kryptowährung (siehe Proof of Stake). In diesem Fall wird das Mining deshalb auch oft als Staking bezeichnet. Auch dafür bekommen Teilnehmer eine Prämie, also quasi eine Art Verzinsung für ihren Anteil.
Minten bezeichnet das Erstellen eines NFTs (non fungible Token). Mit dem „Prägen“ des Bildes ist in diesem Fall das Hochladen in die Blockchain gemeint.
Die Abkürzung NFT steht für non-fungible Token, also nicht austauschbare Wertmarken. NFTs sind virtuelle Güter, die über die Blockchain gehandelt werden. Oft sind es etwa digitale Bilder oder Sammelkarten. Jeder NFT ist einzigartig. Wer einen kauft, wird in der Blockchain als Eigentümer registriert und kann so beispielsweise ein Echtheitszertifikat für ein virtuelles Bild oder ein digitales Kunstwerk vorweisen.
Mit dem Proof-of-Work-Verfahren werden neue Münzen einiger Kryptowährungen wie dem Bitcoin geschaffen. Dafür stellen die Miner die Rechenleistung des Systems zur Verfügung, um komplexe Aufgaben zu lösen. Wer es zuerst schafft, die Aufgabe zu lösen, darf den Block an die Blockchain anhängen und erhält eine Belohnung in Form digitaler Münzen. Der Proof-of-Work-Ansatz gilt als besonders energieintensiv.
Einige Blockchains basieren auf dem Proof of Stake-Verfahren. Anders als bei Proof of Work werden dabei fürs Mining keine umfangreiche Hardware und große Mengen an Rechenleistung benötigt. Proof of Stake gilt daher als wesentlich energieschonender.
Statt dessen dürfen diejenigen Transaktionen und neue Coins freigeben, die einen besonders hohen Anteil an einer Kryptowährung halten. Sie werden dann Validatoren genannt. Der Prozess beruht auf einem Konsensmechanismus. Je höher der Preis, desto höher die Anzahl der Coins, um am Prozess teilzunehmen.
Smart Contracts sind virtuelle Verträge, die über die Blockchain getauscht werden. Diese treten unter bestimmten zuvor festgelegten Bedingungen selbstständig in Kraft. Insbesondere Banken und andere Finanzinstitute sehen in Smart Contracts einen großen Nutzen. Sie könnten zum Beispiel beim Börsenhandel Intermediäre – also zwischengeschaltete Stellen wie Wertpapierbroker– überflüssig machen.
Die Wallet ist eine Art digitale Geldbörse für Kryptowährungen. Sie ermöglicht es Nutzern, Kryptoguthaben zu kaufen und zu verschicken. Es gibt mehrere Arten von Wallets. Die Hardware-Wallet ist quasi ein USB-Stick, auf dem das Kryptovermögen und die Zugänge eines Nutzers gespeichert sind. Eine Paper-Wallet wird auf Papier ausgedruckt.
Dafür wird ein QR-Code generiert, den man einscannen muss, um Transaktionen zu tätigen. Eine Software-Wallet kommt ohne externe Geräte oder Papierausdrucke aus. Hier werden die Daten in einem Computerprogramm gespeichert. Nutzer dürfen ihre Zugangsdaten nicht vergessen: Sonst bliebe ihnen der Zugriff auf ihr Kryptovermögen verwehrt.
Dieses Krypto-ABC entstammt dem großen Krypto-1x1 der WirtschaftsWoche: Das vollständige Dossier finden Sie hier zum Download
Damit unterscheiden sie sich strukturell maßgeblich von anderen Bitcoin-ETFs, die bereits seit 2021 handelbar sind. Damals wurden sogenannte Future-ETFs auf den Bitcoin eingeführt. Dabei handelte es sich um Derivate, mit denen Anleger auf die zukünftige Wertentwicklung des Bitcoins spekulieren können. Diese Termingeschäfte ermöglichen es also, an möglichen Kursgewinnen zu partizipieren, ohne echte Kryptowährungen zu halten. Weil institutionelle Investoren aus regulatorischen Gründen jedoch auf eine physische Hinterlegung angewiesen sind, eigneten sich diese ETFs für sie nicht als Investmentvehikel.
Mit der Entscheidung vollzieht die US-Börsenaufsicht einen Strategieschwenk. Schon seit langem sind ihr Kryptowährungen ein Dorn im Auge. Im vergangenen Sommer hatte die SEC ihren Kampf gegen die großen Kryptobörsen verstärkt und die Marktführer Binance und Coinbase mit einer Klagewelle überzogen.
Mancher Marktbeobachter liest die Entscheidung der Börsenaufsicht daher so: Die SEC habe akzeptiert, dass man ein dezentrales Gut wie den Bitcoin nicht verbieten könne. Dann aber schränke man zumindest die Plattformen ein, auf denen man mit ihnen handeln kann und überlasse das Feld lieber etablierten Finanzunternehmen.
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