TV-Kabelanschluss Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Worauf Mieter achten sollten

Die Neuerung des Telekommunikationsgesetzes wurde schon 2021 beschlossen, zum Juli läuft nun die Übergangsfrist ab. Quelle: dpa

Ab Juli dürfen Vermieter die Kosten für den Kabel-Fernsehanschluss nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Wer sich bis dahin nicht um Ersatz gekümmert hat, schaut unter Umständen nur noch in die Röhre.

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Seine Premiere feierte das Kabelfernsehen in Deutschland vor ungefähr 40 Jahren. PKS, heute Sat1, war der erste Sender, der über das damals neue Kabelnetz sendete. Danach folgten RTL und viele andere. Um die Kabelnetzversorgung anzukurbeln und möglichst vielen Menschen die neue Sendervielfalt zu ermöglichen, wurde damals das Nebenkostenprivileg eingeführt: Vermieter oder Hausverwaltungen schlossen für all ihre Mieter Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern ab und legten die Gebühren dann in der Nebenkostenabrechnung wieder auf sie um.

Damit ist ab Juli Schluss. Was Vermieter und Mieter nun wissen müssen:

Warum fällt das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen weg?

Kritisiert wurde die Regelung in der Vergangenheit mehrfach, etwa von Mietervereinen oder Verbraucherschutzverbänden: Sie hemme etwa die Wahlfreiheit der Verbraucher und erschwere den Wettbewerb der Kabelnetzbetreiber. Außerdem zahlten Mieter laut Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg so teilweise zu viel oder gar doppelt. Etwa jene, die zwar in den Nebenkosten für den Kabelanschluss zahlen, ihn aber eigentlicht nicht nutzen. Oder solche, die zahlen, aber ihre Fernsehprogramme gar nicht über das Kabel, sondern etwa via Internet empfangen.

Die Neuerung des Telekommunikationsgesetzes wurde schon im Dezember 2020 im Bundeskabinett beschlossen. Im Februar 2021 scheiterte sie aber noch im Bundesrat. Einer abgeänderten Fassung stimmten die Länder im Mai 2021 zu. Die damals beschlossene Übergangsfrist für das Gesetz läuft nun aber zum 30. Juni diesen Jahres ab.

Woher wissen Mieter, ob sie betroffen sind?

Grundsätzlich können alle Menschen von der Gesetzesnovelle betroffen sein, die in Deutschland zur Miete wohnen – das war laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 über die Hälfte der Bevölkerung. Um das genau zu überprüfen, hilft es, beim Vermieter nachzufragen oder unter den Posten der Nebenkostenabrechnung nach Begriffen wie Breitbandkabelanschluss oder TV-Kabelanschluss zu suchen.

Nebenkostenprivileg endet: Wie können Mieter weiter Kabelfernsehen schauen?

Bis spätestens zum 30. Juni werden Vermieter ihre Mieter kontaktieren und darüber informieren, dass die Sammelverträge beim jeweiligen Kabelnetzbetreiber gekündigt werden. In einigen Fällen ist das bereits geschehen, weil langfristige Verträge beispielsweise schon zum Jahresende aufgelöst wurden. Hier müssen Mieter nichts weiter tun.

Wer aber über den Stichtag hinaus weiter klassisch Kabelfernsehen schauen möchte, muss sich um einen neuen Anbieter kümmern und einen Einzelvertrag abschließen. Wer nämlich keine Nachfolgelösung findet, empfängt spätestens ab dem 1. Juli auch keine Programme über das Kabelnetz mehr. Darunter fallen auch die öffentlich-rechtlichen Sender.

Dann könnte auf Mieter auch der Einbau einer sogenannten Sperrdose durch den vorigen Kabelnetzbetreiber zukommen. Die Dose versperrt dann den Kabelanschluss in einer Wohnung. Das kann laut Verbraucherzentrale auch Menschen betreffen, die den Kabelanschluss zwar noch besitzen, ihn aber nicht nutzen. Mieter müssen in diesem Fall, ähnlich wie beim Ablesen der Heizung, einen Termin ermöglichen. Für Mieter, die über ihren Kabelanschluss Internet beziehen, soll es mit der sogenannten Filterdose eine Zwischenlösung geben, wenn das Kabel weiterhin für die Internetleitung, aber nicht zum Fernsehen genutzt werden soll. Selbiges gilt laut Verbraucherzentrale auch für den Telefonanschluss.



Entstehen durch die neue Regelung höhere Kosten für Verbraucher?

Auf die Verbraucher kommen durch die Neuerung geringfügig höhere Kosten zu: Laut der Verbraucherzentrale Hamburg werden Tarife für einen Kabelanschluss für zwischen fünf und zehn Euro pro Monat angeboten, insofern es sich um einen Einzelnutzervertrag handelt. Das seien monatlich etwa zwei bis drei Euro mehr als bei einem Sammelvertrag. Für Bezieher von Sozialleistungen wie etwa dem Bürgergeld, wird es laut Julia Rehberg aber wohl noch teurer: „Wenn der Kabelanschluss ab Juli nicht mehr über die Nebenkosten abgegolten wird, wird er auch nicht mehr vom Jobcenter übernommen“, sagt sie.

Welche Kabelanbieter gibt es?

Die Anbieter lassen sich künftig theoretisch frei wählen, praktisch bieten aber nur noch wenige das klassische Kabelfernsehen an. So ist für ein Gebiet teilweise nur ein Betreiber buchbar. Wo sich welches Angebot bestellen lässt, können Mieter auf den Internetseiten von Anbietern wie Vodafone oder Pyür überprüfen.

Allerdings bieten die Kabelnetzbetreiber laut des Berliner Mietervereins häufiger Versorgungsvereinbarungen an. Das bedeutet, dass Mieter ihren künftigen Einzelvertrag mit dem alten Kabelanbieter des Vermieters fortsetzen können. Das solle einen einfacheren Übergang schaffen, sei gelegentlich sogar etwas günstiger und es müsse keine neue Technik eines anderen Anbieters installiert werden.

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Für Julia Rehberg bietet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Verbraucher aber auch eine gute Gelegenheit, um über alternative Wege nachzudenken, wie sich Fernsehen empfangen lässt: „Verbraucher könnten sich fragen, wie sie überhaupt fernsehen – streamen sie, schauen sie sowieso kein lineares Fernsehen mehr?“, sagt sie. „Das bietet dann auch die Möglichkeit, ganz beim klassischen Kabelfernsehen auszusteigen.“ Alternativen dazu sind etwa der Empfang von Fernsehprogrammen über die Antenne via Internet oder Satellit.

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