Viele Steuerzahler wissen nicht, was sie alles von der Steuer absetzen können und verpassen so die Chance auf eine höhere Steuerrückzahlung. So gibt es beispielsweise auch für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer Geld zurück.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Für die Steuererklärung und im Steuerrecht gelten alle Arbeiten, die prinzipiell auch von Ihnen oder einem Mitglied ihres privaten Haushalts gemacht werden könnten, stattdessen jedoch von einem beauftragten Dienstleister erledigt werden, als haushaltsnahe Dienstleistungen. Allerdings ist zu beachten, dass die Arbeiten einen „haushaltsnahen Charakter“ haben müssen und auf dem eigenen Grundstück oder im Haushalt erbracht werden.
Was ist der Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten?
Der große Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen leisten ist, dass die Handwerkerleistungen immer von geschulten Fachkräften übernommen werden. Generell werden drei Arten von Dienstleistungen in diesem Bereich unterschieden:
- Geringfügige Beschäftigungen oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Haushalt,
- Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen,
- Handwerkerleistungen. Lesen Sie hier, welche Handwerkerarbeiten Sie bei der Steuer angeben können.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen kann ich angeben?
Die Liste der haushaltsnahen Dienstleistungen ist lang. Einige Beispiele von haushaltsnahen Arbeiten, die Sie zur Steuerermäßigung angeben können:
- Wohnung reinigen,
- Fenster putzen,
- Teppich reinigen,
- Wäsche bügeln,
- Hausmeisterleistungen,
- Schäden an Haus und Garten reparieren,
- Aufwendungen zur Kontrolle wie die Kosten für den Schornsteinfeger,
- Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen,
- Gartenpflege wie Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume fällen,
- Winterdienst und Fußwegreinigung,
- Betreuung, Versorgung oder Pflege von kranken oder älteren Menschen durch ambulante Pflegedienste, Hand- und Fußpflegedienste,
- Betreuungspauschale für betreutes Wohnen,
- Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz,
- Mahlzeiten vorbereiten,
- Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt,
- Versorgung und Betreuung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück.
Kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Die Ausgaben sind steuerlich relevant. Anders als zum Beispiel berufliche Ausgaben werden sie steuerlich aber nicht abgesetzt. Der Begriff „abgesetzt“ meint, dass bestimmte Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Nur auf den verbleibenden Rest fällt dann Steuer an. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist das, genau wie bei Handwerkerkosten, anders. Hier gibt es eine Steuerermäßigung. Ein Teil der Ausgaben wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen, also nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuerschuld.
Wie viele Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Ähnlich wie bei den Handwerkerkosten können auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen im Privathaushalt 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Aber dabei dürfen höchstens 4.000 Euro, von dementsprechend maximal 20.000 Euro an Aufwendungen, steuerlich geltend gemacht werden. Dies wird durch das Einkommensteuergesetz § 35a Abs. 1 EStG geregelt.
Was brauche ich, um haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben?
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt die haushaltsnahen Arbeiten anerkennt. Zum einen dürfen muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, zum anderen empfiehlt sich das ganze nicht bar zu bezahlen, damit Zahlungsweg eindeutig nachweisbar ist. Dabei sollte die Rechnung einige Punkte abdecken:
- Name, Anschrift und Steuernummer des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung,
- Empfänger der Leistung,
- Art und Inhalt der Leistung,
- Leistungserstellungszeitpunkt,
- Entgelt, möglichst nach Lohn- und Fahrtkosten sowie Materialkosten aufgeteilt.
Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen angeben?
Jeder, der eine Steuererklärung macht und haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt hat, kann diese auch steuerlich geltend machen. Dabei müssen die Fristen der Steuererklärung, der Prozentsatz von 20 Prozent sowie der Höchstbetrag von 4.000 Euro beachtet werden. Genauso wie Eigentümer und Vermieter können auch Mieter haushaltsnahe Arbeiten steuerlich angeben.
Können Mieter auch haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer angeben?
Für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus übernimmt der Vermieter viele Aufgaben, wie beispielsweise eine Treppenhausreinigung zu engagieren. Die Kosten für diese haushaltsnahe Dienstleistung legen Vermieter dann über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter um. Deshalb können auch Mieter die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Unter anderem können Mieter folgende haushaltsnahe Dienstleistungen angeben:
- Wohnungsreinigung,
- Fensterputzen,
- Treppenhausreinigung,
- Allgemeine Hausmeistertätigkeiten,
- Gartenpflege,
- Winterdienst,
- Zählerstandablesung.
Damit Mieter die haushaltsnahen Arbeiten aus der Nebenkostenabrechnung bei der Steuererklärung angeben können, sollten diese Arbeiten in der Abrechnung aufgeschlüsselt sein. Wenn diese nicht aufgeschlüsselt sind, sollten Mieter den Vermieter darum bitten.
Allerdings müssen Sie als Mieter beachten, dass nicht alle Kosten der Nebenkostenabrechnung dafür geeignet sind. Einige Kosten betreffen zudem nur den Eigentümer, etwa die Grundsteuer. Kosten für den Besitz von Grund und Boden trägt der Eigentümer. Diese fallen für Mieter nicht an. Folgende Nebenkosten können Sie als Mieter zudem nicht angeben:
- Strom- und Heizkosten,
- Kosten für die Wasserversorgung,
- Müllgebühr,
- Kabelanschluss.
Wie trage ich haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung ein?
Seit 2019 werden in der Einkommensteuererklärung die haushaltsnahen Dienstleistungen in der dafür vorgesehenen Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen. Dafür sollten Sie die Rechnungen und Kontoauszüge, die im Jahr für die haushaltsnahen Arbeiten angefallen sind, aufheben.
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Wo trage ich haushaltsnahe Dienstleistungen ein?
In der eigens für diese und ähnliche Zwecke geschaffenen Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" finden Sie Platz, um die haushaltsnahen Dienstleistungen einzutragen. Die Anlage enthält derzeit fünfzehn Zeilen. Die Summe der im Steuerjahr angefallenen haushaltsnahen Dienstleistungen (inklusive Mehrwertsteuer) müssen Sie in die Zeilen 4 und 5 der Anlage eintragen.
Wie lange kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen angeben?
Haushaltsnahe Dienstleistungen können in der regulären Steuererklärung angegeben werden. Damit müssen die Formulare für die aktuelle Einkommensteuererklärung 2023 bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt abgegeben werden. Für die Erklärung zum Steuerjahr 2024 gilt der 31. Juli 2025 als Fristende. Diese Daten sind relevant für all jene, die eine Pflicht-Steuererklärung selbständig ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine machen. Nehmen sie die Unterstützung von Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerberatern in Anspruch, gelten spätere Fristen.
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