Heizkostenzuschuss 2023 beantragen Frist, Antrag und Höhe – was Sie zum Heizkostenzuschuss wissen müssen

Heizkostenzuschuss beantragen Quelle: dpa

Menschen, die mit hohen Heizkosten zu kämpfen haben, haben lange auf Entlastungen gewartet. Der Heizkostenzuschuss soll betroffene Haushalte unterstützen. Doch es gilt eine Frist zu beachten.

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Ende März einigte sich die Bundesregierung auf Hilfen für Haushalte, die mit Öl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen. Betroffene Haushalte haben nicht mehr viel Zeit Geld aus dem Härtefallfonds, den sogenannten Heizkostenzuschuss, online zu beantragen. 

Am 8. Mai öffneten Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen ihre Antragsportale für den Heizkostenzuschuss. Am 15. Mai folgte Bayern, eine Woche später Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Bundesländern ist es aktuell ebenfalls möglich, die Härtefallhilfe zu beantragen. Folgende Punkte und Fristen sollten Sie beim Heizkostenzuschuss beachten.

Heizkostenzuschuss beantragen: Frist, Höhe und Voraussetzungen

Bis zu welcher Frist kann ich den Heizkostenzuschuss beantragen?

Betroffene haushalte können noch bis Freitag, den 20. Oktober 2023, Geld aus dem Härtefallfonds, den sogenannten Heizkostenzuschuss, online beantragen. In Ausnahmefällen soll der Antrag auch per Post eingereicht werden können.

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Um staatliche Gelder zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Regel erhalten Sie den Heizkostenzuschuss, wenn Sie zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle, Koks oder Flüssiggas gekauft haben und dafür mehr als das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr gezahlt haben.

Eine Ausnahme galt zwischenzeitlich für Berlin: Das Land hat das Antragsverfahren bereits Ende Januar gestartet und niedrigere Hürden eingeführt. Dort erhalten Sie eine Erstattung, wenn der Brennstoff im Jahr 2022 um mehr als 70 Prozent teurer war als im Jahr 2021. Da nun ein bundesweites Hilfsprogramm eingeführt wurde, wurde das Berliner Antragsportal kurzzeitig gestoppt und mit dem Bundesprogramm zusammengeführt. Inzwischen läuft das Antragsverfahren wieder. Die abgesenkten Kriterien für Berlin sollen jedoch laut Investitionsbank Berlin bleiben. 


Welche Voraussetzungen gelten für den Heizkostenzuschuss?

Die konkreten Voraussetzungen für den Heizkostenzuschuss in Deutschland können von Bundesland zu Bundesland und von Programm zu Programm unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Kriterien für die Härtefallhilfe:

  1. Heizart: Der Heizkostenzuschuss ist in der Regel für Haushalte vorgesehen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, wie beispielsweise Öl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Flüssiggas.
  2. Kostensteigerung: Sie müssen nachweisen können, dass Ihre Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr um mehr als das Doppelte gestiegen sind. Dafür werden ihre gestiegenen Kosten aus dem Jahr 2022 einem festgelegten Preis für das Jahr 2021 gegenüber gestellt, einem sogenannten Referenzpreis. Ergibt sich aus dem Vergleich eine entsprechende Kostensteigerung, haben Sie Anrecht auf den Zuschuss.
  3. Zeitspanne: Die Kostensteigerung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt sein, in der Regel zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022.
  4. Antragstellung: Sie müssen einen Antrag für den Heizkostenzuschuss stellen und dabei die erforderlichen Unterlagen vorlegen, wie beispielsweise eine Brennstoffrechnung und einen Zahlungsnachweis.

Hinweis: Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen können je nach Bundesland variieren. Deshalb sollten Sie sich über die spezifischen Anforderungen und das Verfahren in Ihrem Bundesland informieren, um sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen und den Antrag korrekt stellen.

Heizkostenzuschuss beantragen: Wie viel Geld gibt es?

Der Bund übernimmt 80 Prozent der Kosten, die über die Verdopplung hinausgehen. Die Untergrenze für den Zuschuss liegt bei 100 Euro, während die Obergrenze bei 2000 Euro liegt. 

Um Ihren Antrag einzureichen, müssen Sie Ihre Brennstoffrechnung sowie einen Zahlungsnachweis, wie beispielsweise einen Kontoauszug, beifügen. Bei Wohngebäuden mit mehreren Parteien ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Hilfen zu beantragen und sie an die Mieter weiterzugeben.

Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf den Heizkostenzuschuss habe?

Die Bundesregierung hat für sämtliche Brennstoffe einen Referenzpreis für das Jahr 2021 festgesetzt. Wenn Sie auf Ihrer Rechnung erkennen, dass Sie im Jahr 2022 mehr als das Doppelte dieses Preises gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf den Zuschuss. 

Die folgenden Referenzpreise für das Jahr 2021 gelten einschließlich Mehrwertsteuer:

  • Referenzpreis für Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
  • Referenzpreis für Heizöl: 71 Cent pro Liter
  • Referenzpreis für Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
  • Referenzpreis für Kohle oder Koks: 36 Cent pro Kilogramm
  • Referenzpreis für Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
  • Referenzpreis für Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
  • Referenzpreis für Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter

Wichtig: Sie können auch online überprüfen, ob Sie antragsberechtigt sind. Die Verbraucherzentrale stellt auf der eigenen Homepage einen Rechner zur Verfügung, der Ihre mögliche Energieentlastung ermitteln kann. So erhalten Sie schnell einen Überblick über die mögliche Höhe Ihres Heizkostenzuschusses.

Wo kann ich den Heizkostenzuschuss beantragen?

Die Möglichkeit zur Antragstellung hängt grundsätzlich von Ihrem Wohnort ab. Die meisten Bundesländer nehmen am Service-Portal Driveport teil. Dazu gehören Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In Bayern können Sie den Heizkostenzuschuss seit dem den 15. Mai 2023, über ein eigens geschaffenes Portal beantragen. Dabei erfolgt die Authentifizierung über Elster-Zertifikat oder Bund-ID. Antragsberechtigte sollten diese entsprechend bereit halten oder sich im Vorfeld hierüber informieren.

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Die Tatsache, dass das Bundesland Berlin wesentlich schneller als der Rest der Bundesrepublik Entlastungen eingeführt hat, hat nun negative Auswirkungen. Die Anträge für die „Heizkostenhilfe Berlin“ bei der Investitionsbank Berlin sind derzeit pausiert, um „das bestehende Verfahren anzupassen“. Erst danach darf Berlin auf die bereitgestellten Bundesmittel zugreifen.


Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Mai 2023 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.

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