Heizungsgesetz 2024 Welche Heizung darf man aktuell noch einbauen?

Heizungsgesetz Quelle: dpa

Es ist soweit: Das neue Heizungsgesetz tritt in Kraft. Was Hauseigentümer über das geplante Gesetz wissen sollten, welche Heizung Verbraucher noch einbauen dürfen und was gefördert wird.

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Monatelang wurde über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, erbittert gestritten – dennoch: seit dem 1. Januar ist das neue Heizungsgesetz in Kraft. Es beinhaltet zahlreiche Neuerungen für Immobilieneigentümer und strengere Regeln für den Einbau neuer Heizungen.

Alle wichtigen Informationen zum Heizungsgesetz auf einen Blick.

Heizungsgesetz 2024: Heizarten, Förderung und Co. im Überblick

Was ist das Heizungsgesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft Heizungsgesetz genannt, stellt klar, dass nur noch Heizanlagen eingebaut werden sollen, die über einen längeren Zeitraum hinweg sicherstellen können, dass mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Damit will die Ampel-Regierung in den kommenden Jahren das Heizen in Deutschland energieeffizienter und nachhaltiger machen.

Bestehende Heizsysteme sollen hingegen von dem Gesetz unberührt bleiben und können weiterhin in Betrieb genommen werden. Ebenso sollen Reparaturen alter Systeme, die diese neuen Anforderungen nicht erfüllen, weiterhin gestattet sein. Nach einer Einigung der Ampel-Parteien vom 13. Dezember 2023 hält die Koalition an diesen Beschlüssen fest. In der Vergangenheit gab es jedoch mehrfach kurzfristige Änderungen zum Gesetz und zu seiner Einführung.

Wann ist das Heizungsgesetz beschlossen worden?

Am 8. September 2023, hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Für das Gesetz stimmten 399 Abgeordnete, mit Nein 275 bei 54 Enthaltungen. Am Gesetzesentwurf hatte es trotz massiver Kritik der Opposition keine Änderungen mehr gegeben. Damit war der Weg für des GEG in seiner neuen Form und das Inkrafttreten im Januar 2024 scheinbar frei. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 stellte das Gesetz indirekt erneut in Frage. Nach längeren Verhandlungen kam das Gesetz in seiner aktuellen Fassung dennoch zum Tragen.

Was steht im Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Hauptziel des Gebäudeenergiegesetzes besteht darin, dass nur noch Heizsysteme installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Vorschriften des GEG gelten zunächst ausschließlich für Neubauten. Hier werden bereits jetzt vermehrt umweltfreundliche Lösungen wie Wärmepumpen eingesetzt, die die Bedingungen des Heizungsgesetzes erfüllen.

Für bestehende Gebäude liegt der Schlüssel zur Umstellung in einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird diese Planung ab 2026 verfügbar sein, während sie für die übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 2028 eingeführt werden soll.

Einige Gemeinden haben bereits solche Wärmeplanungen umgesetzt. Dies wirft die Frage auf, wann die Implementierung eines Nah- oder Fernwärmenetzes sinnvoll ist, wann elektrische Lösungen wie Wärmepumpen die beste Wahl darstellen und wann eine Umstellung auf ein Gas- oder Wasserstoffnetz empfohlen wird. Die Bundesländer und Kommunen sind aufgefordert, konkrete Pläne zur umweltfreundlichen Umgestaltung ihrer Heizinfrastruktur vorzulegen, damit Hausbesitzer auf dieser Grundlage gut informierte Entscheidungen treffen können.

Heizungsgesetz in Deutschland: Dürfen Eigentümer noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich, allerdings sind zusätzliche Bedingungen zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Personen, die eine solche Heizung installieren möchten, zunächst eine verpflichtende Beratung durchlaufen. Dies geschieht, um auf die möglichen finanziellen Herausforderungen hinzuweisen, die aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung entstehen können. Gasheizungen, die für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff geeignet sind, dürfen installiert werden, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Sollte die kommunale Wärmeplanung jedoch kein Wasserstoffnetz vorsehen, gelten schrittweise Anforderungen zur Beimischung von klimaneutralen Gasen wie Biomethan. 


Ab dem Jahr 2029 soll ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutraler Gase genutzt werden. Dieser Nachweis könnte dann, soweit die Pläne der Regierung, durch den Erwerb entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate beim Versorger erbracht werden oder durch die Umrüstung der Heizung. 

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Muss ich 2024 eine neue Heizung einbauen?

Seit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 sind Gerüchte im Umlauf, wonach sämtliche Heizsysteme, die auf fossilen Brennstoffen basieren, ausgetauscht werden müssen. 

Diese Informationen sind nicht zutreffend. Solange die Heizanlage ordnungsgemäß funktioniert, sind Eigentümer nicht verpflichtet, aktiv zu handeln. Selbst im Falle eines Reparaturbedarfs ist es erlaubt, die bestehende Heizung zu reparieren.



Die überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes schreibt lediglich vor, dass in neu errichteten Gebäuden (innerhalb eines Baugebietes) sichergestellt werden soll, dass die installierte Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Außerhalb eines Neubaugebietes gilt die Verpflichtung zum Einbau einer solchen Heizung, je nachdem wann in der Kommune die Fernwärmeplanung vorliegt, für die bis dahin neu entstehenden Immobilien spätestens jedoch zum 1. Januar 2026 oder zum 30. Juni 2028. Eigentümer sollen zudem die Möglichkeit haben, individuelle Lösungen zu wählen. Sie können entweder den Anteil erneuerbarer Energien rechnerisch nachweisen oder aus verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Optionen auswählen, um die Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärmeerzeugung zu erfüllen. Geht die Heizung in einer Bestandsimmobilie irreparabel kaputt, gibt es bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Fernwärmeplan der Kommune vorliegt, maximal jedoch bis zum 30. Juni 2026 noch die Möglichkeit eine neue, fossil betriebene Heizung einzubauen. In Städten mit unter 100.000 Einwohnern ist das letzte Datum der 30. Juni 2028.

Es gibt jedoch zahlreiche Alternativen zu fossilen Öl- und Gasheizungen, die die Anforderungen des Heizungsgesetzes erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

In Bestandsgebäuden stehen laut dem Gesetzesentwurf darüber hinaus folgende Heizsysteme zur Auswahl:

  • Hackschnitzelheizung
  • Scheitholz-Holzvergaserkessel
  • Kamin-Kachelofen
  • Pelletheizung
  • Gasheizungen (mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)

Welche Heizungen sind 2024 noch erlaubt?

In Deutschland müssen viele Eigentümer von konventionellen Heizsystemen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, Abschied nehmen. Unabhängig davon, ob diese sich für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe oder andere Alternativen entscheiden. Obwohl ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen und eine direkte Verpflichtung zur Wärmepumpe aufgehoben wurden, ist im Kern Folgendes vorgesehen: Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz müssen nun neu installierte Heizungen möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gelten jedoch die oben beschriebenen Übergangsfristen, unter anderem bis zur Vorlage der kommunalen Wärmepläne und für Neubauten außerhalb von Baugebieten.

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Was ändert sich für Eigentümer?

Vorerst ergeben sich für die meisten Hausbesitzer keine unmittelbaren Veränderungen. In erster Linie müssen die meisten Gemeinden zunächst Wärmepläne entwickeln. Trotzdem empfehlen Verbraucherschützer frühzeitig über einen möglichen Wechsel der Heizungsart nachzudenken. Sobald die Gemeinde ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat, sollten Eigentümer die Thematik des Heizungstauschs angehen.

Heizungsgesetz: Welche Förderungen gibt es?

Die Bundesregierung sah zuletzt vor, im Rahmen des Heizungsgesetzes einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro für den Heizungsaustausch zu gewähren. Allerdings nur, sofern der Antragsteller die maximale Förderquote von 70 Prozent erhält. Die maximale Förderung sollte jedoch nur auf Haushalte anwendbar sein, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Das sind vor allem Rentnerinnen und Rentner. In den meisten Fällen würde die tatsächliche Förderquote voraussichtlich im Bereich von 30 bis 50 Prozent liegen. Danach soll es, trotz längerer Unklarheit um die Finanzierung, laut der Bundesregierung und den Seiten des Ministeriums infolge der Einigung vom 13. Dezember 2023 bleiben.


Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im September 2023 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut. 

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