Balkonkraftwerke Lohnen sich Mini-Solaranlagen und wie viele Kilowattstunden produzieren sie?

Balkonkraftwerk Quelle: imago images

Immer mehr Menschen in Deutschland produzieren selbst Strom – durch sogenannte Balkonkraftwerke. Doch wie hoch ist die Produktion und wie lässt sich der produzierte Strom sinnvoll nutzen? Ein Überblick.

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Balkonkraftwerke, auch bekannt als Mini-PV-Anlagen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit als einfache und kostengünstige Möglichkeit, saubere Energie direkt vor Ort zu erzeugen. Mehr als 400.000 steckerfertige Solaranlagen sind aktuell in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit Stand vom 2. April ersichtlich ist. Allein im ersten Quartal wurden über 50.000 zusätzliche Anlagen registriert. Es ist anzunehmen, dass sowohl die Gesamtzahl als auch die Neuregistrierungen höher sind, da einige Anlagen nicht registriert sind und andere nachträglich gemeldet werden können. Zum Vergleich: Vor neun Monaten, im Mittel des Jahres 2023, waren etwa 230.000 Anlagen mit Status „in Betrieb“ gemeldet.

Mit ihrer geringen Größe und einfachen Installation bieten sie Hausbesitzern die Möglichkeit, ihren eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten: Sonnenenergie wird in elektrische Energie umgewandelt und diese direkt in den heimischen Stromkreislauf eingespeist.

Doch wie viel Leistung können diese kleinen Anlagen tatsächlich erbringen? Wie hoch ist die potenzielle kWh-Einsparung? Und welche Voraussetzungen und Regeln müssen bei der Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken in Deutschland berücksichtigt werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema auf einen Blick.

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von Martin Gerth

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaik-(PV)-Anlage, die speziell für den Einsatz auf Balkonen entwickelt wurde. Diese Form der Solarenergieerzeugung ist vor allem für den privaten Gebrauch gedacht und umfasst typischerweise Solarmodule, einen Wechselrichter und gegebenenfalls einen Batteriespeicher. Balkonkraftwerke sind in der Regel modular aufgebaut und können je nach Bedarf erweitert werden. Sie bieten Mietern und Wohnungseigentümern ohne eigenen Garten oder Dach die Möglichkeit, Solarenergie zu produzieren und so ihren Strombedarf teilweise oder vollständig zu decken. Balkonkraftwerke lassen sich darüber hinaus nicht nur an Balkonen montieren, sondern auch auf Dächern, Garagen oder auf dem Rasen im heimischen Garten. Die flexible Integration in die eigenen vier Wände gehört neben der Stromproduktion zu einem der größten Vorteile von Balkonkraftwerken.

Die Installation von Balkonkraftwerken ist in vielen Ländern unkompliziert und unterliegt weniger strengen Vorschriften als größere PV-Anlagen. Dies macht sie zu einer attraktiven Option für Personen, die ihren ökologischen Fußabdruck verringern und gleichzeitig ihre Energiekosten senken möchten.

Was bringt ein Balkonkraftwerk wirklich und welche Vorteile hat es?

Ein Balkonkraftwerk bietet zahlreiche Vorteile. Durch die Nutzung von Solarenergie können Mieter und Wohnungseigentümer ihren eigenen Strom erzeugen und nutzen, was zu einer Reduzierung der Stromrechnung führen kann. Zudem trägt die Nutzung von Solarenergie zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und unterstützt den Übergang zu sauberer Energie, was die Umweltfreundlichkeit des Systems betont. Die Erzeugung von eigenem Strom macht die Nutzer weniger abhängig von großen Energieversorgern und steigenden Strompreisen und fördert somit ihre Unabhängigkeit.

Balkonkraftwerke wurden speziell für Balkone entwickelt – lassen sich aber auch an vielen anderen Orten anbringen – und benötigen daher wenig Platz, was besonders in städtischen Umgebungen praktisch ist. Die Installation ist in der Regel unkompliziert und erfordert keine aufwendigen Genehmigungsverfahren oder baulichen Veränderungen am Gebäude. Darüber hinaus kann die Installation eines Balkonkraftwerks das Bewusstsein für erneuerbare Energien und umweltfreundliche Praktiken erhöhen und das Image des Nutzers als umweltbewusster Bürger stärken.

Balkonkraftwerke erreichen ihre maximale Leistung natürlich während der sonnenreichen Monate und insbesondere in den Mittagsstunden. Zu dieser Zeit kann die Solarstromproduktion die persönliche Stromnachfrage teilweise deutlich übertreffen. Nutzer könnten daher motiviert sein, während dieser Stunden mehr Strom zu verbrauchen, da dieser durch ihr installiertes Balkonkraftwerk kostenlos bereitgestellt wird.

Eine alternative Möglichkeit, diesen überschüssigen Strom zu nutzen und ihn nicht ungenutzt verpuffen zu lassen – da Balkonkraftwerke entgegen großer PV-Anlagen keinen Strom einspeisen können und man dafür keine Vergütung vom Energieanbieter erhält – ist Bitcoin-Mining. Indem Nutzer Mining-Geräte während der hohen Stromproduktion in den Mittagsstunden in den Sommermonaten betreiben und sie auf die überschüssige Strommenge einstellen, könnte dieser Strom gezielt genutzt werden. Gleichzeitig könnten sie für die bereitgestellte Energie durch das Mining-Cashback in Form von Bitcoin erhalten und somit diesen Strom, der sonst ungenutzt verpuffen würde, monetarisieren. Entsprechende Geräte sind bereits für wenige hundert Euro zu erwerben. Somit hätten sich die Kosten für die Anschaffung eines solchen Kraftwerks schneller amortisiert.

Wissenswertes zum Thema Bitcoin (BTC):

Wie viele Kilowattstunden können Balkonkraftwerke pro Jahr produzieren?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn: Die Menge an Kilowattstunden (kWh), die ein Balkonkraftwerk pro Jahr produzieren kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe des Balkons, der Ausrichtung des Balkons zur Sonne, der Sonneneinstrahlung am Standort, der Effizienz der Solarpanels und anderen Umgebungsbedingungen.

Typischerweise kann ein durchschnittliches Balkonkraftwerk mit einer Installationsfläche von etwa ein bis zwei Quadratmetern und einer guten Sonneneinstrahlung zwischen 200 und 400 kWh pro Modul und Jahr erzeugen. Diese Zahlen können jedoch je nach den genannten Faktoren stark variieren. Fachleute schätzen, dass Haushalte durch Balkonkraftwerke etwa zehn bis 20 Prozent ihres Strombedarfs selbst erzeugen können.

Was ändert sich 2024 für Balkonkraftwerke?

Lange galt der 1. Januar 2024 als Termin, an dem sich die Voraussetzungen für den Einbau eines Balkonkraftwerks vereinfachen und die in die heimische Steckdose einspeisbare Leistung erhöhen sollte. Der größte Teil des Solarpakets I wurde allerdings nicht rechtzeitig im Dezember 2023 vom Bundestag verabschiedet. Die 800-Watt-Grenze konnte daher nicht zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP haben nach langen Verhandlungen am 15. April in Berlin die Zustimmung zum Solarpaket bekanntgegeben. Es scheint, dass bereits seit einiger Zeit Einigkeit innerhalb der Ampelkoalition über dieses Vorhaben bestand. Allerdings war es an eine kontroverse Reform des Klimaschutzgesetzes gebunden, zu der nun ebenfalls eine Einigung erzielt wurde. Es wird erwartet, dass der Bundestag das Solarpaket in der kommenden Woche verabschiedet, bevor es noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt.

Die Bundesregierung plant im Rahmen dieses Solarpakets I eine deutliche Vereinfachung der Regelungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Dies beinhaltet eine unkompliziertere Anmeldungsprozedur sowie vorübergehend die Erlaubnis für rücklaufende Zähler. Zukünftig soll zudem eine Leistung von bis zu 800 Watt statt bisher 600 Watt möglich sein.

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Eine Vereinfachung für das Registrieren von Balkonkraftwerken gilt hingegen bereits seit dem 1. April 2024. Um eine erfolgreiche Anmeldung durchzuführen, müssen Betreiber lediglich Angaben zu ihrer Person sowie fünf Angaben zum Balkonkraftwerk machen. Zuvor waren für den Registrierungsprozess der Steckersolargeräte etwa 20 solcher Angaben erforderlich. Personen, die bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder bestellt haben, können bald die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) unkompliziert über diese Webseite abschließen.

Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja. Die gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass ein Balkonkraftwerk angemeldet wird. Falls Sie Interesse daran haben, Ihre eigene Mini-PV-Anlage zu betreiben, ist es erforderlich, dass Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Zusätzlich dazu muss Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) eingetragen sein.

Bei welchem Stromverbrauch lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter die Anlagengröße, die lokale Sonneneinstrahlung, Installationskosten sowie die Stromtarife und mögliche Förderungen für erneuerbare Energien in der jeweiligen Region. Daher gibt es keine feste Grenze des Stromverbrauchs, ab der sich ein Balkonkraftwerk rentiert.

Im Allgemeinen eignen sich Balkonkraftwerke aufgrund ihrer begrenzten Kapazität eher für Haushalte mit einem niedrigen bis mittleren Stromverbrauch. Sie können dazu beitragen, einen größeren Anteil des Strombedarfs zu decken und somit die Stromrechnung zu reduzieren.

Was bringt ein Balkonkraftwerk im Winter?

Ein Balkonkraftwerk kann auch während der Wintermonate Energie erzeugen, allerdings können die Erträge abhängig von den klimatischen Bedingungen und der geografischen Lage variieren und wesentlich geringer ausfallen als in den Sommermonaten. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Leistungsfähigkeit der Anlage während dieser Zeit.

Die Sonnenintensität im Winter kann je nach Breitengrad und Wetterbedingungen variieren. Regionen mit weniger Sonnenstunden im Winter können daher tendenziell geringere Erträge aufweisen. Die Neigung und Ausrichtung der Solarmodule spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, um das Maximum an Sonnenlicht einzufangen. Im Winter sollten sie idealerweise so positioniert sein, dass sie die maximale Sonneneinstrahlung erhalten. Schnee kann die Energieerzeugung beeinträchtigen, indem er das Sonnenlicht blockiert. Es ist wichtig, Schnee regelmäßig von den Modulen zu entfernen, um die Leistung zu optimieren. Ebenso können Verschmutzungen wie Staub oder Vogelkot die Effizienz der Module verringern und sollten daher ebenfalls gereinigt werden.

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Warum sind in Deutschland bislang nur 600-Watt-Balkonkraftwerke erlaubt?

Um diese Frage zu beantworten, hilft ein Blick in das nationale Normenverzeichnis der VDE. Dieses Verzeichnis bildet eine rechtsverbindliche Grundlage für den Betrieb elektrischer Geräte gemäß den europäischen Richtlinien. Für Mini-Solaranlagen, die an einer handelsüblichen Steckdose angeschlossen werden, gilt die Norm VDE AR-N 4105. Diese Norm legt die Anforderungen fest, die für Balkonkraftwerke gelten, sobald sie an eine Steckdose angeschlossen und betrieben werden. In der Norm werden die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb erklärt und festgelegt, dass Balkonkraftwerke bislang eine maximale Leistung von 600 VA pro Anschlussnutzeranlage haben dürfen. Eine Anschlussnutzeranlage umfasst die gesamte Installation hinter dem Haus-Stromzähler. Die Begrenzung auf 600 Watt ergibt sich somit aus gesetzlichen Vorgaben.

Gemäß einer europäischen Verordnung aus dem Jahr 2016, die einen Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger festlegt, gehören Balkonkraftwerke zur Kategorie A und dürfen maximal 800 Watt erzeugen. In Deutschland wurde die maximale Leistung bislang jedoch auf 600 Watt reduziert, um den nationalen Vorgaben zu entsprechen.

Die Begrenzung der Leistung von Balkonkraftwerken auf 600 Watt hat vor allem Sicherheitsgründe. Es ist wichtig, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten und Überlastungsschäden zu vermeiden. Die entsprechenden Normen wie die VDE AR-N 4105 und die DIN VDE V 0100-551-1 von 2018 behandeln den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen und legen fest, dass Balkonkraftwerke in Laststromkreisen betrieben werden und daher sicher in den Hausstrom eingespeist werden müssen. Dies erfordert einen Anschluss an ein durchgängig aufgebautes TN-S-System mit einem sogenannten RCD sowie die Verwendung einer speziellen Energiesteckdose, um die maximale Strombelastbarkeit des Leiters nicht zu überschreiten.

Balkonkraftwerk: Wie ist die rechtliche Lage für Mieter und Eigentümer?

Die Bundesregierung plant, es sowohl Wohnungseigentümern als auch Mietern leichter zu machen, Balkonkraftwerke zu installieren. Dies wird durch geplante Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erreicht. Konkret wird vorgeschlagen, die Stromerzeugung mittels Steckersolargeräten in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Dies bedeutet, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) solche baulichen Veränderungen nicht einfach blockieren können, ähnlich wie bei Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

Vermieter und WEG sollen weiterhin ein Mitspracherecht haben, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Allerdings soll es keinen grundsätzlichen Streit mehr darüber geben, ob eine solche Anlage überhaupt installiert werden darf – es soll einen Anspruch darauf geben. Bisher galt die Installation eines Steckersolargeräts laut Justizministerium normalerweise als bauliche Veränderung und erfordert eine Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. Laut dem Gesetzentwurf kann es jedoch in der Praxis schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erhalten.

Für Mieter ist folgendes vorgesehen: Bisher benötigen Mieter die Erlaubnis des Vermieters, um ein Balkonkraftwerk zu installieren, sofern dies nicht im Mietvertrag festgelegt ist. Künftig sollen Mieter grundsätzlich vom Vermieter verlangen können, dass ihnen die erforderliche bauliche Veränderung zur Installation des Geräts gestattet wird. Allerdings besteht kein Anspruch des Mieters auf Erlaubnis, wenn die Installation dem Vermieter nicht zumutbar ist, wie das Justizministerium im Gesetzentwurf erklärt. Der Deutsche Mieterbund kritisierte jedoch in einer Anhörung im Bundestag, dass nicht klar sei, was genau das bedeute.

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