Das Aktienanalyse-Portal AlleAktien steht seit längerem in der Kritik. Der breitbeinige Auftritt von Gründer Michael Jakob sorgt immer wieder für hochgezogene Augenbrauen. Verbraucherschützer haben das Portal wegen seiner Abo-Modalitäten verklagt und Recht bekommen. Nun berichten ehemalige Nutzer, ihnen sei nach Kündigung ihres Abonnements weiter Geld abgebucht worden.
Ein WirtschaftWoche-Leser schreibt, er habe sein monatliches Premium-Abonnement im September 2023 gekündigt, was ihm AlleAktien auch bestätigt habe. Mitte März 2024 seien ihm dann überraschend 490 Euro für ein Jahresabo abgebucht worden. Als Beleg schickt der Leser Screenshots des Kündigungsschreibens, der Kündigungsbestätigung und der Lastschrift.
Es handelte sich offenbar nicht um einen Einzelfall. Bei der WirtschaftsWoche meldeten sich in den vergangenen Tagen mehrere ehemalige Nutzerinnen und Nutzer von AlleAktien, denen laut eigenen Angaben ebenfalls nach Kündigung Geld abgebucht wurde. Auch auf dem Bewertungsportal Trustpilot häufen sich entsprechende Berichte. „Bei mir wurden fälschlicherweise 490 Euro abgebucht, obwohl das Abo vor mehr als 6 Monaten gekündigt wurde“, schreibt dort etwa eine Nicole. Von Oliver heißt es: „Mir wurden trotz Kündigung vor 3 Monaten nun ohne Ankündigung ca. 500 € abgebucht. Trotz sofortiger Beschwerde keine Reaktion.“ Überprüfen lassen sich die Berichte nicht.
AlleAktien-Gründer Jakob lässt mitteilen, sein Unternehmen buche keine unberechtigten Forderungen ab. Möglicherweise hätten sich Abonnements verlängert, weil Kunden nicht rechtzeitig gekündigt hätten. Oder Kunden hätten womöglich zwei Mitgliedschaften unterhalten und nur eine davon gekündigt. „Bei einigen bestehen auch noch Forderungen aus Vorjahren, die dann zusammen mit dem aktuellen Betrag abgebucht werden“, so AlleAktien. Man gehe davon aus, dass negative Bewertungen bei Trustpilot von Wettbewerbern stammten, die AlleAktien schaden wollten.
Geld zurückholen über die Bank
Verbraucher, denen unrechtmäßig Geld abgebucht wurde, sollten sich an ihre Bank wenden. Diese kann ab dem Tag, an dem das Konto belastet wurde, acht Wochen lang die Lastschrift zurückbuchen. Einen Grund dafür müssen Kunden nicht angeben, auch keine Belege für die Unrechtmäßigkeit der Lastschrift erbringen. Aber Achtung: „Man sollte sich sicher sein, dass die Lastschrift wirklich ohne Grund erfolgte“, warnt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es sollte also tatsächlich kein Vertrag bestehen. Sonst machen sich Verbraucher schadenersatzpflichtig. Neben den Vertragskosten kämen dann gegebenenfalls Mahnkosten und Schadenersatz auf sie zu.
Bankkunden haben die Möglichkeit, ein einmal erteiltes Lastschriftmandat gegenüber dem Unternehmen, dem sie es erteilt haben, zu widerrufen. Sie können das Unternehmen auch bei ihrer Bank für weitere Lastschriften sperren lassen, sodass es kein Geld mehr vom Konto abbuchen kann. Auch in diesem Fall sollten sie sicher sein, dass kein Vertragsverhältnis besteht. Gibt es keinen laufenden Vertrag, ist die Lage klar: „Wer ein Abo nicht bestellt hat, muss es nicht bezahlen“, sagt Nauhauser.
Wer aufmerksam war und eine unberechtigte Lastschrift hat platzen lassen, sollte sich an die Verbraucherzentrale seines Bundeslands wenden, falls er im Anschluss eine Rechnung oder Mahnung bekommt. „Rechnungen oder Mahnungen ohne bestehendes Vertragsverhältnis sind wettbewerbswidrig“, sagt Nauhauser. Für die Kosten einer korrekterweise geplatzten Lastschrift müsse im Übrigen derjenige aufkommen, der sie einziehen wollte.
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