Klima- und Transformationsfonds Nach dem KTF-Urteil steht die Koalition am Abgrund

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner bei einem Statement zur Schuldenbremse nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Quelle: imago images

Die Koalition ist blamiert. Schon wieder wurde sie von der Union in Karlsruhe vorgeführt. Dieses Mal wird ihr die Schulden-Trickserei verboten. Einen Plan B? Hat die Ampel offensichtlich nicht. Was für ein Desaster. Ein Kommentar.

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Diese Melodie kann wohl jeder mitsummen: zwei mal drei macht vier, widdewiddewitt, und drei macht neune – so trällert Pippi Langstrumpf fröhlich vor sich hin. In dieser Villa-Kunterbunt-Manier hat sich auch die Ampel-Koalition ihre Welt schöngerechnet: 2021 hat sie 60 Milliarden Euro ungenutzter Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben, nachträglich an der damals noch ausgesetzten Schuldenbremse vorbei. Widdewiddewit ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt?

Wo Fräulein Prysselius Pippi die Ohren lang zieht, muss das Bundesverfassungsgericht mit dem Hammer kommen: im Namen des Volkes.

In einem historischen Urteil haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe den kunterbunten Sonderhaushalt der Koalition für „verfassungswidrig und nichtig“ erklärt. Die Bundesregierung steckt damit in ihrer wirtschaftspolitisch bisher größten Krise.
60 Milliarden Euro, mit denen etwa die Intel-Ansiedlung in Magdeburg, Projekte für E-Mobilität und der Ausbau des Schienennetzes finanziert werden sollten, sind jetzt futsch – und die Regierung hat offensichtlich keinen Plan B, was sie nun machen soll. Eilig wurde offenbar erst am Dienstag eine Taskforce für den Fall der Fälle eingerichtet, so sicher war sich die Regierung, dass sie mit ihrer Schönrechnerei durchkommt. Was für ein Desaster. Und das nicht zum ersten Mal.

Deutschland soll zu einer klimaneutralen Wirtschaft werden. Mit den Klimaschutzverträgen setzt die Regierung auf ein Instrument, das an die deutsche Industriepolitik in den beiden Weltkriegen erinnert. Ein Gastbeitrag.

Schon im Sommer musste Karlsruhe die Koalition daran erinnern, sich an die Verfassung zu halten. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte mit einem Eilantrag erreicht, dass dem Parlament eine längere Beratungszeit für das umstrittene Heizungsgesetz eingeräumt wird.

Nun ist es wieder die Unionsfraktion, die die Koalition vorführt. Der CDU-Haushaltsexperte Christian Haase hatte federführend für die Unionsfraktion in Karlsruhe gegen den KTF geklagt und wieder Recht bekommen. Was für eine Blamage.

Keine sechs Minuten dauerte die gemeinsame Reaktion von Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwochmittag nach dem Urteil. Die Regierung werde das Urteil „genau beachten“ und die Folgen „genau auswerten“, kündigte Scholz an – der Koalition droht damit die Zerreißprobe.

Denn Wirtschaftsminister Habeck wird kaum auf seine Subventionsmilliarden für die grüne Transformation verzichten wollen, Steuererhöhungen hat FDP-Chef und Finanzminister Lindner allerdings ausgeschlossen. Woher also das Geld nehmen? Wo Milliarden zusammenstreichen?

Klar ist schon jetzt: Eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse kann und darf nicht die Antwort sein. Das wäre nur im Fall einer Notlage mit der Verfassung zu vereinbaren. Die Klimakrise ist aber kein Notfall, sondern eine Daueraufgabe, wie Karlsruhe bereits festgestellt hat. Und Milliarden für die Ansiedlung des US-Chipherstellers Intel? Sind erst recht keine Zwangslage, sondern ohnehin eine Milchmädchenrechnung.

Die Bundesregierung muss deshalb nun das tun, was ihre genuine Aufgabe ist: Priorisieren – und zwar mit den Mitteln, die ihr dafür zur Verfügung stehen. Die Schuldenbremse ist nämlich kein Korsett, das man nach Belieben lockern kann, wenn der Hunger mal wieder zu groß war – sondern ein Schutzschild gegen fiskalische Verantwortungslosigkeit.

Für das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen zur Ertüchtigung der Bundeswehr wird das Urteil keine Konsequenzen haben, da es von einer separaten verfassungsmäßigen Ausnahme von der Schuldenbremse gedeckt ist. Doch in den Ländern dürfte das große Bibbern beginnen. Denn nicht nur im Bund, sondern beispielsweise auch im Saarland und in Nordrhein-Westfalen – dort übrigens unter Führung des CDU-Landeschefs Hendrik Wüst – wurden ebenfalls Sonderhaushalte mit vormaligen Coronahilfen gefüllt.

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Widdewiddewit ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt? Karlsruhe hat klar gemacht, dass sich die Verfassung nicht nach Belieben austricksen lässt. Für die Koalition heißt es nun: Willkommen in der Wirklichkeit. In ihrer zweiten Halbzeit muss sie beweisen, dass sie sich dort zurechtfinden kann – und zwar im Rahmen der Regeln, die das Grundgesetz vorgibt. Und nicht wie in der Villa Kunterbunt.

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