Digitale-Dienste-Gesetz Wie Brüssel Hetze auf TikTok und Co. stoppen will

Quelle: imago images

In der EU sollen Online-Plattformen mehr Transparenz bieten und Nutzende besser schützen. Das Vorgehen der Unternehmen gegen Hetze und Falschinformationen vor der Europawahl fällt auch unter die neuen Regeln.   

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Manche Gesetze werfen ihren Schatten voraus, bevor sie gelten. So interpretieren EU-Digitalpolitiker wie René Repasi zumindest das, was die Internet-Plattform TikTok vor wenigen Tagen umsetzte.

Die Plattform mit den Kurzvideos schränkte die Reichweite des rechtsextremen AfD-Politikers Maximilian Krah deutlich ein. Nutzerinnen und Nutzer können Krahs Inhalte momentan offenbar nur noch sehen, wenn sie gezielt seine TikTok-Seite aufrufen und nicht mehr über einen allgemeinen Feed. Das könnte Einfluss auf den Wahlkampf des AfD-Kandidaten zur Europawahl im Juni haben.

Der SPD-Experte für Verbraucherschutz Repasi interpretiert das so: „Die Reichweitenkürzung zeigt, dass TikTok selber Handlungsbedarf sieht.“ Mutmaßlich geht es um wiederholte Verstöße gegen die Community-Richtlinien bei einem reichweitenstarken Account, mit dem der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl junge Wählerinnen und Wähler anzusprechen sucht. Die Plattform selbst steht in der Kritik, sie habe rechtsextremistische Inhalte, homophobe Aussagen, Hetze gegen Minderheiten oder Verschwörungsmythen verbreitet.  

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Geht es nach der EU, sollen solche Inhalte bei großen Plattformen konsequent bekämpft werden und auch bei kleineren Anbietern nicht ohne Folgen bleiben. In Deutschland dürften mehr als 5000 Unternehmen betroffen sein. 

Nun hat in dieser Woche der Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet, das die entsprechende EU-Verordnung in Deutschland durchsetzen soll. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU nun Betreiber von Internetangeboten verpflichten, auch die von Nutzern bereitgestellten Inhalte bei Meldungen durch Dritte auf strafrechtliche Verstöße zu prüfen und in einigen Fällen auch ans Bundeskriminalamt zu melden. 

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Die Europäische Kommission führt dazu bereits eine Liste der großen Online-Plattformen, auf denen jeweils mindestens zehn Prozent der Menschen in der EU aktiv sind. Facebook, TikTok, Snapchat, Youtube, Google, Bing, LinkedIn oder X haben demnach mindestens 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der Union. 

Insgesamt stehen 22 Unternehmen auf dieser Liste sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) oder sehr großer Online-Suchmaschinen (VLOSEs). Sie müssen die meisten Vorgaben umsetzen. Zuletzt kamen hier noch die Betreiber der Porno-Plattformen Pornhub, Stripchat und XVideos dazu, die, glaubt man der EU, manches unternommen haben, nicht aufgeführt zu werden. Auch sie unterliegen nun Regeln, die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Kinder und Minderjährige schützen sollen.

In Deutschland soll nun die Bundesnetzagentur kontrollieren, dass Digitalplattformen, Netzwerke und Onlinehändler genug unternehmen, ihre Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten zu schützen. Die Plattformen selbst müssen dabei auch transparenter werden, auch etwa bei der Auswahl von Ergebnissen durch Suchmaschinen, und praktikable Wege zum Melden von Verstößen bieten. 

Bei nachgewiesenen Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen – bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die sehr großen Plattformen kontrolliert die EU-Kommission selbst, für kleinere sind nationale Behörden wie eben die Bundesnetzagentur zuständig.

Der bei der Kommission zuständige Sprecher für die Digitalwirtschaft, Johannes Bahrke, lobt die Möglichkeiten durch das Gesetz: „Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir die Umsetzung tatsächlich kontrollieren können. Die sehr großen Plattformen zahlen eine Gebühr dafür.“

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Noch ist aber nicht ausgemacht, ob die Regulierung zwar Schutz der Nutzenden bringt, aber zugleich schwindendes Interesse von Plattformen am europäischen Binnenmarkt bedeutet, weil sie womöglich ihr Geschäftsmodell anderswo ohne Einschränkungen verfolgen können. Die EU verfolgt im Vergleich zu Regulierern auf anderen großen Märkten wie den USA oder China eine aktivere Rolle zu Gunsten von Verbrauchern. 

Die Europäer bauen auf die Größe des Binnenmarktes. „Wir hoffen auf den Brüssel-Effekt: Die Regeln, die die EU für die Plattformen beschlossen hat, dürften auf andere Regionen der Welt ausstrahlen“, argumentiert Kommissionsvertreter Bahrke. „Wenn Unternehmen zwei verschiedene Produkte in der EU und anderswo anbieten, wird es umständlich und teuer für sie.“

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Auch Digitalminister Volker Wissing (FDP) hält das Gesetz für dringend geboten: „Es ist allerhöchste Zeit, etwas gegen zunehmende Desinformation, Hassrede, gegen illegale Inhalte und Manipulation im Netz zu tun“, sagte Wissing zur Verabschiedung des deutschen Begleitgesetzes für die EU-Regeln

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