CSRD, LkSG und CSDDD Das ist der Beginn eines weiteren Bürokratie-Tsunamis

Gerade kleine Unternehmen bemängeln einen steigenden Bürokratieaufwand. Quelle: Getty Images

CSRD, LkSG und CSDDD – das ist kein neuer Song der Fantastischen Vier, sondern das sind neue Regeln für Unternehmen. So geht es nicht weiter. Wo bleiben die dringend notwendigen Entlastungen? Ein Gastbeitrag. 

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Unternehmerinnen und Unternehmer im Land entscheiden sich immer häufiger gegen Investitionen in Deutschland und Europa. Ärgerlich ist die Lage vor allem deshalb, weil die größten Investitionshemmnisse politikgemacht sind, vor allem beim Thema Bürokratie.

So hat die Europäische Union mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine neue bürokratische Ära der Unternehmensberichterstattung eingeläutet. Die Absichten mögen ehrenwert sein, doch die praktische Umsetzung wird für den deutschen Mittelstand zur massiven Belastungsprobe.

Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen sollen künftig der Finanzberichterstattung gleichgestellt und von unabhängigen Stellen geprüft werden. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet aktuell an der Umsetzung dieser europäischen Vorgaben in deutsches Recht.

Statt 500 sind 15.000 Unternehmen betroffen

Die CSRD erweitert die Berichtspflichten von bisher 12.000 auf 50.000 Unternehmen in Europa – von denen 15.000 ihren Sitz in Deutschland haben. Bisher waren hierzulande nur 500 Firmen betroffen. Die damit einhergehenden bürokratischen Lasten und Kosten sind beträchtlich und könnten insbesondere diejenigen treffen, die bereits vorbildlich agieren: die mittelständischen, oft familiengeführten Betriebe. 

Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums entsteht dadurch ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von einmalig 748 Millionen Euro und jährlich laufend Belastungen von etwa 1,4 Milliarden Euro – und dies sind vermutlich noch optimistische Annahmen. Zum Vergleich: Das Wachstumschancengesetz sieht in seiner aktuellen Form nur Entlastungen für Unternehmen in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro vor. Die Regierung entlastet offenbar nur deshalb die Unternehmen, damit sie ihnen gleich neue Bürokratiekosten aufhalsen kann.  

Wirtschaft unter Generalverdacht 

Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind von der CSRD betroffen. Aufgrund ihrer Größe fällt es ihnen schwerer, den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden. Selbst wenn die CSRD offiziell erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße greift, sind viele kleine und mittlere Unternehmen indirekt betroffen, da sie Teil der Lieferketten größerer Unternehmen sind und wiederum Informationen an ihre Kunden werden zuliefern müssen.

Familienunternehmerinnen und Familienunternehmer verstehen Nachhaltigkeit nicht nur als Schlagwort, sondern leben sie täglich. Sie pflegen langfristige Beziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten und respektieren dabei die Umwelt. Doch anstatt ihre Anstrengungen anzuerkennen, setzt die CSRD sie unter Generalverdacht und zwingt sie in ein Korsett aus umfangreichen Berichtspflichten, das wenig Raum für individuelle und innovative Lösungen lässt.

Lieber Ideen entwickeln als Informationen sammeln

Statt sich auf die ökologische und digitale Transformation zu konzentrieren, werden Ressourcen für Berichtspflichten gebunden. Die Wirtschaft ist damit überlastet, Nachhaltigkeitsinformationen zu sammeln, zusammenzustellen und extern prüfen zu lassen.

Neben der CSRD stehen Unternehmen auch vor Herausforderungen durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD). Diese Regelungen schreiben schon jetzt ähnliche Berichtspflichten vor und führen zu Überschneidungen, die eine Doppelbelastung für Unternehmen und Mitarbeiter bedeuten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Politik dem Prinzip „ein Bericht – zwei Pflichten“ folgt, um unnötige Redundanzen zu vermeiden. 

Warum reicht nicht ein Bericht? 

Ein einziger, umfassender Bericht sollte ausreichen, um alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und die Klarheit sowie Effizienz der Berichterstattung zu verbessern und in Zeiten des Fachkräftemangels nicht unnötige Personalressourcen zu binden. Angesichts dieser Herausforderungen ist es umso wichtiger, dass der deutsche Gesetzgeber sich auf europäischer Ebene für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzt und die nationalen Umsetzungen so nah wie möglich am EU-Regelwerk ausrichtet. Nationale Sonderlösungen würden die akuten deutschen Standortnachteile weiter verschärfen. Von enormer Bedeutung wäre auch ein Belastungsmoratorium, wie es schon lange von Unternehmen und Verbänden gefordert und 2022 vom Bundeskanzler versprochen, aber nicht eingehalten wurde.

Ja, die Wirtschaft kann und muss ihren Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen leisten, aber es bleibt fraglich, ob sie all die Ziele, an denen staatliche Akteure bislang gescheitert sind – etwa im Bereich der Entwicklungshilfe – überhaupt besser erreichen kann. Darüber hinaus verfolgt das ESG-Regelwerk der EU anscheinend das Ziel Unternehmen unter Druck zu setzen oder sogar an den Pranger zu stellen.

Druck auf die berichtenden Betriebe

Gemäß der Begründung der CSRD sollen Kunden, Investoren, Arbeitnehmer und Lieferanten der Unternehmen die Informationen zur Nachhaltigkeit nutzen, um ihre Geschäftsbeziehungen zu prüfen. Politik und Zivilgesellschaft sollen von Unternehmen gezielt Rechenschaft einfordern können. Dieser Druck auf die berichtenden Betriebe soll diese zu einer Anpassung ihrer Geschäftsmodelle zwingen. So verfestigt sich immer mehr die Erkenntnis, dass die EU ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Wirtschaft hegt.

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Dabei ist es an der Zeit, dass die Politik die Wirtschaft als Partner in diesem Prozess betrachtet und nicht als Hindernis. Nur durch Zusammenarbeit und Vertrauen können wir die Ziele des European Green Deal erreichen und eine nachhaltige Zukunft für alle sichern.

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